Regelungen über den Toilettenbesuch

-Ihre Regelung, unter welchen Umständen der Toilettenbesuch innerhalb der Schulzeit zulässig ist.
-Ihre Regelung, unter welchen Umständen die Unterricht führende Lehrkraft den Toilettenbesuch untersagen darf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Städt. Realschule Hochdahl (Erkrath) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen über den Toilettenbesuch [#258403]
Datum
4. September 2022 20:30
An
Städt. Realschule Hochdahl (Erkrath)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Ihre Regelung, unter welchen Umständen der Toilettenbesuch innerhalb der Schulzeit zulässig ist. -Ihre Regelung, unter welchen Umständen die Unterricht führende Lehrkraft den Toilettenbesuch untersagen darf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258403/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen über den Toilettenbesuch“ vom 04.09…
An Städt. Realschule Hochdahl (Erkrath) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen über den Toilettenbesuch [#258403]
Datum
10. Oktober 2022 22:12
An
Städt. Realschule Hochdahl (Erkrath)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen über den Toilettenbesuch“ vom 04.09.2022 (#258403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen über den Toilettenbesuch“ vom 04.09…
An Städt. Realschule Hochdahl (Erkrath) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen über den Toilettenbesuch [#258403]
Datum
31. Oktober 2022 00:14
An
Städt. Realschule Hochdahl (Erkrath)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen über den Toilettenbesuch“ vom 04.09.2022 (#258403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen über den Toilettenbesuch“ vom 04.09.2022 (#258403) wurd…
An Städt. Realschule Hochdahl (Erkrath) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen über den Toilettenbesuch [#258403]
Datum
14. Oktober 2023 21:25
An
Städt. Realschule Hochdahl (Erkrath)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen über den Toilettenbesuch“ vom 04.09.2022 (#258403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 373 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Regelungen über den Toilettenbesuch“ [#258403]
Datum
26. Oktober 2023 17:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/258403/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 258403.pdf Anfragenr: 258403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258403/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.10.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Regelungen über den Toilettenbesuch“ [#258403]
Datum
26. Oktober 2023 19:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.10.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.6-7800/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszug…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.1.6-7800/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Regelungen über den Toilettenbesuch
Datum
31. Oktober 2023 09:53
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.1.6-7800/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 04.09.2022, hier: Regelungen über den Toilettenbesuch Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Nicht-öffentliche Anhänge:
meinaz209-2-3-1-6-780023antragaufinfor.eml
10,8 KB

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.6-7800/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Information…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.1.6-7800/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Regelungen über den Toilettenbesuch
Datum
22. Januar 2024 11:23
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.1.6-7800/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 04.09.2023 Sehr << Antragsteller:in >> mittlerweile hat mir die auskunftspflichtige Stelle mitgeteilt, dass es keine schriftlich fixierten Regelungen zu den Toilettenbesuchen gibt. Bei der von Ihnen angefragten Information handelt es sich somit um eine nicht vorhandene amtliche Information. Gemäß § 4 Abs. 2 IFG NRW ist der Informationsanspruch auf die bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen beschränkt. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich der Aufwand der Behörden in einem zumutbaren Rahmen hält. Die Behörden sind weder verpflichtet, Informationen zu beschaffen oder aufzubereiten, noch Informationen zu rekonstruieren, die bereits vernichtet oder archiviert wurden. Ihre Bitte um Vermittlung kann ich daher nicht weiter verfolgen und schließe meinen Vorgang hiermit ab. Mit freundlichen Grüßen