Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen

Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Regelungen u…
An Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#285292]
Datum
2. August 2023 09:01
An
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 285292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285292/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
Ihr Anliegen [ID:23.33230] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ih…
Von
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
Betreff
Ihr Anliegen [ID:23.33230]
Datum
2. August 2023 09:08
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Bitte beachten Sie, dass wir Bestellungen oder Änderungen Ihres Abonnements ausschließlich über unser Kundenportal bearbeiten können. Sachverhalte, welche diesbezüglich per E-Mail bei uns eingehen, werden nicht bearbeitet. Zu unserem Kundenportal gelangen Sie hier https://abo.l.de/abo/ ( https://abo.l.de/abo/ ). Ausgenommen davon sind Kunden, welche ein JOB Ticket nutzen. Fragen und Antworten rund um das Deutschlandticket finden Sie hier https://www.l.de/deutschlandticket ( https://www.l.de/deutschlandticket ). Sie haben eine dringende Tarif- oder Verbindungsanfrage? Ihre passende Verbindung inklusive einer Tarifempfehlung finden Sie jederzeit unter www.L.de/fahrplan ( www.L.de/fahrplan ) oder mit unserer kostenlosen App **LeipzigMOVE** (www.leipzig-move.de ( www.leipzig-move.de )). Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Anliegen [ID:23.33230] [#285292] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen und Vereinbaru…
An Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Anliegen [ID:23.33230] [#285292]
Datum
25. September 2023 08:42
An
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen“ vom 02.08.2023 (#285292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Anliegen [ID:23.33230] [#285292] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen und Vereinbaru…
An Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Anliegen [ID:23.33230] [#285292]
Datum
24. Oktober 2023 19:04
An
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen“ vom 02.08.2023 (#285292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Anliegen [ID:23.33230] [#285292] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen und Vereinbaru…
An Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Anliegen [ID:23.33230] [#285292]
Datum
3. März 2024 22:37
An
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen“ vom 02.08.2023 (#285292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 181 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformat…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen“ [#285292]
Datum
1. April 2024 14:37
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Sachsen (SächsTranspG, SächsUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/285292/ Die Behörde antwortet nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 285292.pdf Anfragenr: 285292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285292/
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsmitteilung Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Geschäftszeichen: T-6012/2/12 Sehr geehrt…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsmitteilung
Datum
2. April 2024 11:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Geschäftszeichen: T-6012/2/12 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. April 2024, dessen Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
hier: Ihr Vermittlungsersuchen nach § 13 Abs. 1 S. 2 SächsTranspG Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben sich m…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Semsrott: „Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen“ [#285292]
Datum
8. April 2024 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
hier: Ihr Vermittlungsersuchen nach § 13 Abs. 1 S. 2 SächsTranspG Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben sich mit Schreiben vom 1. April 2024 an mich gewandt und um Vermittlung im Sinne des § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) gebeten. Dem vorausgegangen war ein Antragsverfahren nach § 10 SächsTranspG, mit dem Sie sich am 2. August 2023 an die Verkehrsbetriebe Leipzig (LVB) GmbH gewandt hatten und um Übersendung „Sämtlicher Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft“ baten. Zum Zeitpunkt Ihres Vermittlungsersuchens hatten die Verkehrsbetriebe Leipzig noch nicht über Ihren Antrag entschieden. Obgleich ich erwartet hätte, dass Ihnen das kommunale Unternehmen auf Ihre Anfrage selbst antwortet, muss ich Ihnen mitteilen, dass die LVB nicht unter die Regelungen des SächsTranspG fallen. Ein Transparenzanspruch auf die von Ihnen begehrten Informationen besteht daher nicht. Die LVB GmbH sind ein Teil der Unternehmensgruppe „Leipziger Gruppe“, die seinerseits eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Leipzig ist. Nach § 4 Abs. 1 SächsTranspG sind juristische Personen des Privatrechts, wie eine GmbH, nicht von den Regelungen des SächsTranpsG umfasst. Transparenzpflichtig sind nach dieser Regelung nur die dort genannten Stellen sowie die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechtes. Ob Gesellschafter der juristischen Person eine öffentliche Stelle ist, ist nach dem Gesetzestext ohne Belang. Die LVB sind keine transparenzpflichtige Stelle im Sinne des SächsTranspG. Eine Vermittlung kann daher nicht stattfinden, da Sie nicht in Ihrem Transparenzanspruch nach § 1 Abs. 1 SächsTranspG verletzt sind. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und schließe den Vorgang hier ab. Ich erlaube mir abschließend den Hinweis auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, aus der sich möglicherweise ein Informationsanspruch ergeben könnte. Allerdings obliegt mir die Kontrolle dieses Anspruches nicht. Mit freundlichen Grüßen