Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen

Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#287019]
Datum
26. August 2023 21:04
An
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 287019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287019/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Guten Tag, Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Wir melden uns wieder dazu bei Ihnen.…
Von
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Betreff
AW: Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#287019]
Datum
30. August 2023 08:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Wir melden uns wieder dazu bei Ihnen. Freundliche Grüße

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Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre mit E-Mail vom 26.08.2023 an die Aachener Straßenbahn und Energ…
Von
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Betreff
Ihre Anfrage: Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#287019]
Datum
25. September 2023 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre mit E-Mail vom 26.08.2023 an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG – nachfolgend ASEAG – gerichtete Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW. Sie begehren die Herausgabe von Informationen betreffend Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung, insbesondere auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft. Der aktuelle Prozess zum Vorgehen bei Vorliegen einer Beförderungserschleichung stellt sich bei der ASEAG wie nachfolgend aufgeführt dar. Daraus ergibt sich ebenfalls das Vorgehen im Hinblick auf die Erstattung von Strafanzeigen. Vorgehen bei der Beförderungserschleichung Der Fahrgast kann keine gültige Fahrkarte bei der Kontrolle vorweisen, hat aber eine persönliche Fahrkarte: 1. Die Informationen zum erhöhten Beförderungsentgelt – nachfolgend EBE – werden elektronisch an das Vertriebssystem der ASEAG übermittelt. 2. Die Zahlungsaufforderung für das EBE wird vor Ort mit den Informationen zum weiteren Vorgehen von den Kontrolleuren an den Fahrgast ausgehändigt. 3. Der Fahrgast zeigt seine persönliche Fahrkarte innerhalb von 14 Tagen im Kundencenter der ASEAG vor. 4. Das EBE wird auf 7,00 € Bearbeitungsgebühr reduziert. 5. Der Fahrgast bezahlt die Bearbeitungsgebühr im Kundencenter oder überweist den entsprechenden Betrag auf ein Konto der ASEAG. Der Fahrgast kann keine gültige Fahrkarte bei der Kontrolle vorweisen und hat keine persönliche Fahrkarte: 1. Die Informationen zum erhöhten Beförderungsentgelt werden elektronisch an das Vertriebssystem der ASEAG übermittelt. 2. Die Zahlungsaufforderung für das EBE wird vor Ort mit den Informationen zum weiteren Vorgehen von den Kontrolleuren ausgehändigt. 3. Der Fahrgast bezahlt im Kundencenter oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen den Betrag in Höhe von 60,00 € . 4. Wenn der Fahrgast das EBE nicht zahlt: Der Betrag in Höhe von 60,00 € zzgl. 3,00 € Mahngebühr wird nach 14 Tagen, ab dem Tag der Kontrolle, angemahnt. 5. 6 Wochen ab dem Tag der Kontrolle wird der Strafantrag erstellt. Dieses geschieht unabhängig davon, ob das EBE gezahlt wird oder nicht. Vorgehen bei der Erstellung des Strafantrags 1. Der Strafantrag wird im Rahmen eines Massendrucks aus dem Vertriebssystem der ASEAG erstellt. 2. Jeder Strafantrag wird intern noch einmal darauf kontrolliert, ob der Fahrgast über ein gültiges persönliches ABO verfügt. 3. Verfügt der Fahrgast über ein gültiges persönliches ABO, wird der Strafantrag vernichtet. 4. Alle berechtigten Strafanträge werden der Staatsanwaltschaft Aachen per Post gebündelt zugesendet. Mit freundlichen Grüßen