Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen

Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Regelungen und Vereinbar…
An Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#287027]
Datum
26. August 2023 21:04
An
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 287027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287027/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH
Sehr geehrter Herr Semsrott, Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH koordiniert den öffentlichen Nahverkehr im A…
Von
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH
Betreff
AW: Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#287027]
Datum
28. August 2023 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH koordiniert den öffentlichen Nahverkehr im Alb-Donau-Kreis, im Landkreis Biberach, im Landkreis Neu-Ulm und in der Stadt Ulm. DING selbst ist jedoch nicht direkter Vertragspartner der Fahrgäste. Die eigentliche Vereinbarung für die Beförderung wird mit dem jeweiligen Transportunternehmen getroffen, dessen Fahrzeug der Fahrgast nutzt. Falls das Fahrzeug im Auftrag unterwegs ist, wird der Auftraggeber zum Vertragspartner. Daher verfügt DING nicht über die von Ihnen erwähnten Vereinbarungen. Gerne füge ich die Tarifbestimmungen bei, die im Bereich des DING-Verbundgebiets gültig sind. Insbesondere verweise ich auf Abschnitt §9, der sich mit dem Thema "Erhöhtes Beförderungsentgelt" befasst. Freundliche Grüße