Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen

Anfrage an: Ruhrbahn GmbH

Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sä…
An Ruhrbahn GmbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#285295]
Datum
2. August 2023 09:01
An
Ruhrbahn GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 285295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285295/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Ruhrbahn GmbH
Lob & Kritik ** Lob & Kritik** Fall-Nr. Eingabedatum Meldung über Datum Uhrzeit Linie-Nr. 225161 08.08…
Von
Ruhrbahn GmbH
Betreff
Lob & Kritik
Datum
8. August 2023 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
** Lob & Kritik** Fall-Nr. Eingabedatum Meldung über Datum Uhrzeit Linie-Nr. 225161 08.08.2023 Sonstiges 02.08.2023 09:01 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG vom 02.08.2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrem oben genannten Antrag erbitten Sie, unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW, Informationen zu Regelungen und Vereinbarungen bzgl. der Erstattung von Strafanträgen in Fällen von Beförderungserschleichung gem. § 265a StGB sowie damit verbundene Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft. Diesem Auskunftsverlangen kommen wir im Rahmen der gesetzlich vorgesehen Verpflichtung gerne nach. Im Hinblick auf Ihre o.g. Fragen können wir Ihren Folgendes mitteilen: 1. Es bestehen keine Vereinbarungen der Ruhrbahn GmbH mit der Justizverwaltung oder Staatsanwaltschaft bzgl. der Erstattung von Strafanträgen in Fällen von Beförderungserschleichung gem. § 265a StGB. 2. Die Ruhrbahn GmbH stellt in nachgewiesenen Fällen der Beförderungserschleichung gem. § 265a StGB ihrerseits entsprechende Strafanträge, ohne dass es dazu ein gesondertes internes Regelwerk gibt. Der Zeitpunkt, zu dem ein Strafantrag gestellt wird, unterfällt als Schutz des Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dem § 8 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW, da bei entsprechender Kenntnis der Fahrgäste und der Allgemeinheit der Ruhrbahn ein wirtschaftlicher Schaden durch gezieltes Ausnutzen der Regelung entstehen würde. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information weiterhelfen konnten. Freundliche Grüße