Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen

Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Regelungen und Vereinbar…
An Saarländischer Verkehrsverbund Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#287058]
Datum
26. August 2023 21:04
An
Saarländischer Verkehrsverbund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 287058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287058/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Saarländischer Verkehrsverbund
Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden diese zeitnah bearb…
Von
Saarländischer Verkehrsverbund
Betreff
[Ticket#2023082610000741] RE: Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#287058]
Datum
26. August 2023 21:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden diese zeitnah bearbeiten. Ihr Vorgang wird unter der Ticketnummer 2023082610000741 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Saarländischer Verkehrsverbund
Anfragenr: 287058 - Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafan[... Guten Tag Herr Semsrott , Ihre An…
Von
Saarländischer Verkehrsverbund
Betreff
Anfragenr: 287058 - Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafan[...
Datum
6. September 2023 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
22,8 KB


Guten Tag Herr Semsrott , Ihre Anfrage hat uns erreicht. Leider sind wir in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner. Die SNS ist als Dienstleisterin der Verkehrsunternehmen für die Einnahmeaufteilung und den Tarif im Verkehrsverbund zuständig. Darüber hinaus betreiben wir das saarlandweite Call- & Abo-Center für die Verkehrsunternehmen. Wir betreiben keine Verkehre und es gibt keine Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft. Ob die von Ihnen genannten Verpflichtungen zur Herausgabe von Informationen für die Verkehrsunternehmen gelten, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an die Verkehrsunternehmen, wenn Sie Fragen zu möglichen Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung haben. Die Kontaktdaten der Verkehrsunternehmen finden Sie auf unserer Homepage unter https://saarvv.de/service/der-saarvv/verkehrsunternehmen-im-saarvv/. Mit freundlichen Grüßen