Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen

Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#285296]
Datum
2. August 2023 09:01
An
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 285296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285296/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Guten Tag, wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 02.08.2023 an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Hi…
Von
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Betreff
Re: Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#285296]
Datum
3. August 2023 18:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 02.08.2023 an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer E-Mail. Für weitere Fragen steht Ihnen neben unserer Homepage unter www.VBB.de ( http://www.VBB.de ) auch unser Infotelefon unter der Rufnummer 030 / 25 41 41 41 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr gern zur Verfügung. Wir hoffen, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 02.08.2023 an den Verkehrsverbund Berlin-Brand…
Von
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Betreff
Re: Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#285296]
Datum
7. August 2023 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 02.08.2023 an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Die VBB Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH ist als juristische Person des Privatrechts keine informationsverpflichtete Stelle im Sinne des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (VG Berlin, Beschluss vom 01.11.2016 - VG 2 L 278.16 -, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.12.2016 - OVG 12 S 79.16 -). Sie ist weder Behörde noch eine sonstige öffentliche Stelle i. S. v. § 2 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut ist. Vor diesem Hintergrund kann Einsicht in die von Ihnen genannten Unterlagen nicht gewährt werden. Dies gilt auch nach Maßgabe des Verbraucherinformationsgesetzes, weil die von Ihnen genannten Unterlagen keine Verbraucherinformationen i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz betreffen. Für weitere Fragen steht Ihnen neben unserer Homepage unter www.VBB.de ( http://www.VBB.de ) auch unser Infotelefon unter der Rufnummer 030 / 25 41 41 41 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen