Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen
Anfrage an:
Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB)
Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft
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Datum26. August 2023
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30. September 2023
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