Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen

Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Regelungen und Vereinbar…
An Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#287070]
Datum
26. August 2023 21:04
An
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Justizverwaltung bzw. Staatsanwaltschaft
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 287070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287070/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage wird während unserer Geschäftszeit an Werktagen montags bis freitags v…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Betreff
Automatic reply: Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#287070]
Datum
26. August 2023 21:05
Status
Warte auf Antwort
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage wird während unserer Geschäftszeit an Werktagen montags bis freitags von 8 - 17 Uhr schnellstmöglich nach Anfrage-Aufkommen bearbeitet. Telefonische Fahrplanauskünfte erhalten Sie rund um die Uhr unter unserer Servicenummer 0621-1077077 Gute Fahrt Mit freundlichen Grüßen

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Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Guten Tag Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar handelt es sich um …
Von
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Betreff
AW: Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#287070]
Datum
28. August 2023 17:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,2 KB


Guten Tag Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar handelt es sich um einen Zusammenschluss von ÖPNV-Aufgabenträgern des Verbundgebiets zur Sicherung, Verbesserung und Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Aufgabe des Verbundes ist es unter anderem, den Öffentlichen Personennahverkehr zu fördern, verkehrspolitische Leitlinien festzulegen, bei der Verkehrsfinanzierung mitzuwirken, sowie Funktionen des Aufgabenträgers im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 wahrzunehmen (§ 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbands Verkehrsverbund Rhein-Neckar). Der Verkehrsverbund selbst führt keine Verkehrsdienstleistungen durch (§ 5 Abs. 2 der Satzung des ZRN). Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar ist folglich nicht Vertragspartner der einzelnen Beförderungsverträge und entsprechend für Fälle der Erschleichung von Beförderungsleistungen nicht antragsbefugt. Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar hat auch keine Regelungen oder Vereinbarungen zu dieser Thematik erlassen oder abgeschlossen. Anträge auf die Strafverfolgung des Erschleichens von Beförderungsleistungen werden von den Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet in eigener Verantwortung gestellt. Wir hoffen Ihr Auskunftsbegehren hiermit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bei Rückfragen können Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen