Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen

Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen durch die BVG in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Berliner Justizverwaltung und Generalstaatsanwaltschaft

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#281379]
Datum
18. Juni 2023 17:58
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Regelungen und Vereinbarungen zur Erstattung von Strafanträgen durch die BVG in Fällen der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB), insbes. auch Vereinbarungen mit der Berliner Justizverwaltung und Generalstaatsanwaltschaft
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 281379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281379/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Guten Tag Arne Semsrott, Ihr o.g. Antrag nach BlnIFG ist hier eingegangen und wird unter dem aus dem Betreff ersi…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
AW: 23/00387 - Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#281379]
Datum
28. Juni 2023 09:53
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Arne Semsrott, Ihr o.g. Antrag nach BlnIFG ist hier eingegangen und wird unter dem aus dem Betreff ersichtlichen Aktenzeichen geführt. Wir möchten darauf hinweisen, dass IFG-Anträge gebührenpflichtig sind, vgl. § 16 BlnIFG. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand. Der gesetzliche Rahmen gem. dem Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung ist in Tarifstelle 1004 festgelegt (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VwGebOBE2009V12Anlage). Ein Grund für eine Gebührenbefreiung ist nicht ersichtlich. Zur Verfügung gestellte Unterlagen werden gesondert berechnet. Die Kosten hierfür ergeben sich ebenfalls auf Tarifstelle 1004. Auf den von Ihnen erbetene Kostenvoranschlag besteht kein Anspruch. Bitte teilen Sie unter <<E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und die Gebühren übernehmen. Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich halte an der Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 281379 Antwort an:…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: 23/00387 - Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen [#281379]
Datum
28. Juni 2023 09:58
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte an der Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 281379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281379/

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Die BVG ist gern. § 4 Abs. 4 Berliner Betriebe-Datenverordnung (VIS Berlin - StrBPersDatV BE 2016 1 Landesnorm Ber…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Regelungen und Vereinbarungen zu Erstattung von Strafanträgen
Datum
25. Juli 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Die BVG ist gern. § 4 Abs. 4 Berliner Betriebe-Datenverordnung (VIS Berlin - StrBPersDatV BE 2016 1 Landesnorm Berlin I Gesamtausgabe I Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben ... 1 gültig ab: 10.09.2016) berechtigt, die Daten von Fahrgästen, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurden, zur Erfassung (und Verfolgung) von Wiederholungstaten 2 Jahre zu verarbeiten. Um die Justiz mit der sich daraus ergebenden, sehr erheblichen Anzahl von Strafanträgen zu entlasten, und auch, um ein kundenfreundlicheres Vorgehen zu etablieren, zeigt die BVG nicht jedes Fahren ohne Fahrschein als Straftat an, sondern nur dann, wenn ein Fahrgast innerhalb von 2 Jahren zum dritten Mal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird. Auch bei diesem Vorgehen kommt eine erhebliche Menge an Strafanträgen zusammen. Die Justizbehörde ist deshalb an die BVG mit der Bitte herangetreten, ihr Vorgehen umzustellen und an dem der S-Bahn zu orientieren, die Strafantrag stellt, wenn ein Fahrgast das dritte Mal innerhalb von 12 Kalendermonaten ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird. Dies wurde mündlich erörtert, und die BVG hat sich bereit erklärt, ihr Vorgehen für das Jahr 2023 probeweise umzustellen und dann die sich hieraus ergebenden Erkenntnisse zu evaluieren.