Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel

Anfrage an: Amtsgericht Kreuzberg

Alle Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel und dessen Verwendung

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Oktober 2023
  • Frist
    25. November 2023
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle R…
An Amtsgericht Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel [#290755]
Datum
22. Oktober 2023 13:19
An
Amtsgericht Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel und dessen Verwendung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290755/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 22.10.2023nach dem Berliner Informationsgesetz teile…
Von
Amtsgericht Kreuzberg
Betreff
AW: Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel [#290755]
Datum
13. November 2023 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 22.10.2023nach dem Berliner Informationsgesetz teile ich Ihnen vorab mit, dass der Verwaltungsaufwand ca. 60 Minuten umfasst und mit 60,00 Euro veranschlagt wird. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie für die Kosten der Auskunft aufkommen wollen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie Ihre Informationen auch im Internet auf der Seite der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz erhalten können. Sollte ich daher keine Rückmeldung von Ihnen binnen 2 Wochen erhalten, dass Sie Ihre Anfrage weiterverfolgen möchten, würde ich diese als erledigt betrachten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Regelungen und Weisungen zum Eingangsstempel unterliegen einen öffentlichen Interesse, da die Abga…
An Amtsgericht Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel [#290755]
Datum
15. November 2023 14:45
An
Amtsgericht Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Regelungen und Weisungen zum Eingangsstempel unterliegen einen öffentlichen Interesse, da die Abgabe von notwendigen Dokumenten zur Erfüllung von öffentlichen oder nicht-öffentlichen Amtshandlungen, ein Interesse von jeder rechtschaffenen Person ist und somit die Bestätigung durch den Eingangsstempel das öffentliche Interesse einer Bestätigung jeder dieser Personen wart. Die hier veranschlagte Verwaltungsgebühren entfällt nach "GebBtrG § 2 (2)" wegen öffentlichen Interesse und der unbeschadeten gesetzlichen Vorschriften nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz für die hier vorzunehmende Amtshandlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290755/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel“ vom 22.10.2023 (#2907…
An Amtsgericht Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel [#290755]
Datum
12. Dezember 2023 13:33
An
Amtsgericht Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel“ vom 22.10.2023 (#290755) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Amtsgericht Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> nach hiesiger Ansicht unterliegt die Übermittlung von Auskünften im Sinne…
Von
Amtsgericht Kreuzberg
Betreff
AW: Regelungen und Weisungen zum Eigangsstempel [#290755]
Datum
19. Dezember 2023 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nach hiesiger Ansicht unterliegt die Übermittlung von Auskünften im Sinne des Berliner Informationsgesetzes an Privatpersonen nicht einem überwiegend öffentlichen Interesse, weshalb an der Erhebung der Kosten festgehalten wird. Mit freundlichen Grüßen