Regelungen zu Beförderungen und Höhergruppierungen

alle gesetzliche und interne Regelungen, die bei Beförderungen und Höhergruppierungen von Beamten zu beachten sind (in elektronischer Form, auch Scans).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen zu Beförderungen und Höhergruppierungen [#264281]
Datum
28. November 2022 21:27
An
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle gesetzliche und interne Regelungen, die bei Beförderungen und Höhergruppierungen von Beamten zu beachten sind (in elektronischer Form, auch Scans).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264281/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Recklinghausen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre u. a. Anfrage und danke Ihnen für Ihr Interesse …
Von
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Betreff
AW: Regelungen zu Beförderungen und Höhergruppierungen [#264281]
Datum
19. Dezember 2022 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre u. a. Anfrage und danke Ihnen für Ihr Interesse an den Beförderungsregelungen von Beamtinnen und Beamten bei der Stadt Recklinghausen. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften finden Sie in dem beigefügten Vermerk. Darüber hinaus enthält der Vermerk die internen Verfahrensregelungen der Stadt Recklinghausen, die bis zum 31.12.2022 gelten. Ab dem 01.01.2023 beabsichtigt bei der Stadt Recklinghausen hinsichtlich der Beförderungsregelungen von Beamtinnen und Beamten ausschließlich gesetzlich verankerte Wartezeiten anzuwenden. Bei weitergehenden Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und wünsche bereits frohe Feiertrage und guten Rutsch ins kommende Jahr. Mit freundlichen Grüßen