Regelungen zu NVT bei Glasfaserausbau gegenüber Telekomunikationsanbietern (Privat und Gewerblich)
- welche Regelungen müssen und/oder sollen Telekomunikationsanbieter erfüllen bei der Bereitstellung von Glasfasreanschlüssen für Endkünden. (Privat und Gewerblich).
Insbesondere: Gibt es eine Vorgabe, und/oder Empfehlung der BNetzA hinsichtlich des Aufstellens sogenannter NVT (Verteilerkästen an denen Glasfasern angeritzt werden und dessen "Bandbreite" für Kunden aufgeteilt wird)
Bitte übermitteln Sie auch anderweitig Informationen die diesen Sachverhalt abdecken, insbesondere wer der Kostenträger dieser Infrastrukturmassnahme der jeweiligen Telekomunikationsanbieter wäre.
Bitte teilen Sie uns ferner mit, ob es eine Liste der NVT mit Adressen / Koordinaten gibt und übermitteln Sie diese.
Wenn es diese Flächendeckend nicht gibt, dann bitten wir diese mindestens für BadenWürttemberg und Freiburg zur Verfügung zu stellen.
vielen Dank
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. Juni 2019
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5. Juli 2019
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