Regelungen zu NVT bei Glasfaserausbau gegenüber Telekomunikationsanbietern (Privat und Gewerblich)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

- welche Regelungen müssen und/oder sollen Telekomunikationsanbieter erfüllen bei der Bereitstellung von Glasfasreanschlüssen für Endkünden. (Privat und Gewerblich).
Insbesondere: Gibt es eine Vorgabe, und/oder Empfehlung der BNetzA hinsichtlich des Aufstellens sogenannter NVT (Verteilerkästen an denen Glasfasern angeritzt werden und dessen "Bandbreite" für Kunden aufgeteilt wird)

Bitte übermitteln Sie auch anderweitig Informationen die diesen Sachverhalt abdecken, insbesondere wer der Kostenträger dieser Infrastrukturmassnahme der jeweiligen Telekomunikationsanbieter wäre.
Bitte teilen Sie uns ferner mit, ob es eine Liste der NVT mit Adressen / Koordinaten gibt und übermitteln Sie diese.
Wenn es diese Flächendeckend nicht gibt, dann bitten wir diese mindestens für BadenWürttemberg und Freiburg zur Verfügung zu stellen.

vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - welche Regelungen…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen zu NVT bei Glasfaserausbau gegenüber Telekomunikationsanbietern (Privat und Gewerblich) [#147985]
Datum
1. Juni 2019 23:59
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- welche Regelungen müssen und/oder sollen Telekomunikationsanbieter erfüllen bei der Bereitstellung von Glasfasreanschlüssen für Endkünden. (Privat und Gewerblich). Insbesondere: Gibt es eine Vorgabe, und/oder Empfehlung der BNetzA hinsichtlich des Aufstellens sogenannter NVT (Verteilerkästen an denen Glasfasern angeritzt werden und dessen "Bandbreite" für Kunden aufgeteilt wird) Bitte übermitteln Sie auch anderweitig Informationen die diesen Sachverhalt abdecken, insbesondere wer der Kostenträger dieser Infrastrukturmassnahme der jeweiligen Telekomunikationsanbieter wäre. Bitte teilen Sie uns ferner mit, ob es eine Liste der NVT mit Adressen / Koordinaten gibt und übermitteln Sie diese. Wenn es diese Flächendeckend nicht gibt, dann bitten wir diese mindestens für BadenWürttemberg und Freiburg zur Verfügung zu stellen. vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in am 02.06.2019 stellten Sie bei der Bundesnetzagentur den Antrag nach dem IFG/UIG/VIG…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Regelungen zu NVT bei Glasfaserausbau gegenüber Telekomunikationsanbietern (Privat und Gewerblich) [#147985] / Mein Zeichen: Z21d IFG 003/2019
Datum
17. Juni 2019 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in am 02.06.2019 stellten Sie bei der Bundesnetzagentur den Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, Ihnen Folgendes zuzusenden: Welche Regelungen müssen und/oder sollen Telekommunikationsanbieter erfüllen bei der Bereitstellung von Glasfaseranschlüssen für Endkünden. (Privat und Gewerblich). Insbesondere: Gibt es eine Vorgabe, und/oder Empfehlung der BNetzA hinsichtlich des Aufstellens sogenannter NVT (Verteilerkästen an denen Glasfasern angeritzt werden und dessen "Bandbreite" für Kunden aufgeteilt wird) Bitte übermitteln Sie auch anderweitig Informationen, die diesen Sachverhalt abdecken, insbesondere wer der Kostenträger dieser Infrastrukturmaßnahme der jeweiligen Telekommunikationsanbieter wäre. Bitte teilen Sie uns ferner mit, ob es eine Liste der NVT mit Adressen / Koordinaten gibt und übermitteln Sie diese. Wenn es diese flächendeckend nicht gibt, dann bitten wir diese mindestens für Baden-Württemberg und Freiburg zur Verfügung zu stellen. Ihren Antrag muss ich leider ablehnen, da keine Vorgaben/Empfehlungen der Bundesnetzagentur gegenüber Telekommunikationsanbietern zum Einsatz von Netzverteilern beim Glasfaserausbau bestehen und auch keine Verfahren dazu geführt wurden. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen