Regelungen zum Coming out von Schüler*innen

1. Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen. Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende Fragen:
- Wann/Wo darf ein neuer Name von transidenten Schüler*innen genutzt bzw. nicht genutzt werden?
- Wann/Weshalb muss eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten stattfinden?
- Umgang mit transidenten Schüler\*innen bei nach Geschlecht getrennten Punkten (z.B. Sportunterricht, Umkleiden, Toiletten)

2. Wenn es keine Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen gibt, wie und anhand welcher Informationen werden Anfragen von Schulen zu den in Punkt 1 genannten Themen beantwortet?

3. Welchen Handlungsspielraum haben Schulen bei der Beantwortung der in Punkt 1 genannten Fragen? Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende (fiktive) Beispiele:
- Erziehungsberechtigte müssen über ein Coming Out informiert werden
- Bevor ein neuer Name genutzt werden darf, benötigt es die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Regeln, Ric…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258841]
Datum
11. September 2022 20:22
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen. Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende Fragen: - Wann/Wo darf ein neuer Name von transidenten Schüler*innen genutzt bzw. nicht genutzt werden? - Wann/Weshalb muss eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten stattfinden? - Umgang mit transidenten Schüler\*innen bei nach Geschlecht getrennten Punkten (z.B. Sportunterricht, Umkleiden, Toiletten) 2. Wenn es keine Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen gibt, wie und anhand welcher Informationen werden Anfragen von Schulen zu den in Punkt 1 genannten Themen beantwortet? 3. Welchen Handlungsspielraum haben Schulen bei der Beantwortung der in Punkt 1 genannten Fragen? Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende (fiktive) Beispiele: - Erziehungsberechtigte müssen über ein Coming Out informiert werden - Bevor ein neuer Name genutzt werden darf, benötigt es die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258841/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zum Coming out von Schüler*innen“ v…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258841]
Datum
19. Oktober 2022 15:28
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zum Coming out von Schüler*innen“ vom 11.09.2022 (#258841) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund personeller Engpässe habe ich bisher noch keine Rückmeldung aus…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258841]
Datum
19. Oktober 2022 15:56
Status
Warte auf Antwort
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1,3 KB
image002.jpg
4,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund personeller Engpässe habe ich bisher noch keine Rückmeldung aus meiner Fachabteilung zu Ihrer Anfrage. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Ich bitte Sie noch um ein wenig Geduld. Ihre Anfrage ist in Arbeit! Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage so lange ge…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258841]
Datum
21. Oktober 2022 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie bitte, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage so lange gedauert hat. Auch bei uns ist die Personaldecke gerade krankheitsbedingt sehr eng. Ich hoffe, ich kann alle Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten: 1. Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen. Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende Fragen: a. Wann/Wo darf ein neuer Name von transidenten Schüler*innen genutzt bzw. nicht genutzt werden? b. Wann/Weshalb muss eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten stattfinden? c. Umgang mit transidenten Schüler\*innen bei nach Geschlecht getrennten Punkten (z.B. Sportunterricht, Umkleiden, Toiletten) Es gibt aktuell keine schriftlich fixierte Handlungsempfehlung von Seiten des MBK zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen den schulischen Alltag betreffend. Eine solche wird aktuell von einer hausinternen AG, in der die unterschiedlichen Referate mit ihrer jeweiligen Perspektive vertreten sind, zum Thema „Transsexualität an Schulen“ erstellt. Da es sich bei den Themen Transsexualität und Coming-out um sehr sensible Bereiche handelt, in denen jeder Fall etwas anders gelagert ist, findet bei Bedarf jeweils eine Einzelfallberatung der betreffenden Schulen durch unsere Behörde statt. Die Schulen leisten in diesem Bereich sehr gute pädagogische Arbeit und das MBK berät bei den dabei auftauchenden Fragen individuell nach Fall und den gegebenen Bedingungen vor Ort. Grundsätzlich versuchen die Schulen angemessen und weitestgehend auf die Bedürfnisse der Schüler*innen einzugehen und dies bei der Kommunikation und Interaktion innerhalb der Schule zu berücksichtigen und umzusetzen. Eine allgemein gültige Handlungsanweise existiert indes bei der Namensänderung auf Zeugnissen aufgrund der Änderung des Geschlechts von Schüler*innen: Schulische Zeugnisse können nachträglich dem neuen Namen angepasst werden. Die Einzelheiten hierzu sind im Rundschreiben betreffend die Verfahrensweise bei der Ausstellung von Zeugnissen nach Vornamensänderung infolge der Änderung der sexuellen Identität geregelt (siehe Anhang). Diese Möglichkeit der Namensänderung auf Schulzeugnissen steht der Schülerin bzw. dem Schüler jedoch erst offen, nachdem die amtsgerichtliche Namensänderung nach Maßgabe der Vorschriften des Transsexuellengesetzes vollzogen wurde. 2. Wenn es keine Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen gibt, wie und anhand welcher Informationen werden Anfragen von Schulen zu den in Punkt 1 genannten Themen beantwortet? Anfragen von Seiten der Schule werden vom MBK – wie unter 1) beschrieben – aus gegebenem Anlass als Einzelfall betrachtet. Gemeinsam mit der Schule und v.a. den jeweiligen Schüler*innen wird entsprechend der jeweils individuellen Situation vor Ort das weitere Handeln abgestimmt. Auch wenn die geplante Handlungsempfehlung an die Schulen gegeben wurde, wird die Einzelfallberatung orientiert an den pädagogischen Aspekten und den Bedürfnissen der Schüler*innen sowie deren Begleitung durch das Coming Out auch weiterhin im Vordergrund stehen. 3. Welchen Handlungsspielraum haben Schulen bei der Beantwortung der in Punkt 1 genannten Fragen? Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende (fiktive) Beispiele: a. Erziehungsberechtigte müssen über ein Coming Out informiert werden b. Bevor ein neuer Name genutzt werden darf, benötigt es die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten Auch zu dieser Frage gilt die Einzelfallbetrachtung: Die Schulen gehen bei ihren Fällen in der Schule sehr behutsam und pädagogisch besonnen vor, so dass die Eltern in der Regel mit im Boot sind und ein gemeinsames Vorgehen im Vorfeld mit allen maßgeblich Beteiligten besprochen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, muss man im konkreten Einzelfall die rechtliche Situation betrachten und dabei v.a. auch die seelische Gesundheit der Schülerin oder des Schülers im Blick behalten. Mit freundlichen Grüßen