Regelungen zum Coming out von Schüler*innen

1. Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen. Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende Fragen:
- Wann/Wo darf ein neuer Name von transidenten Schüler*innen genutzt bzw. nicht genutzt werden?
- Wann/Weshalb muss eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten stattfinden?
- Umgang mit transidenten Schüler\*innen bei nach Geschlecht getrennten Punkten (z.B. Sportunterricht, Umkleiden, Toiletten)

2. Wenn es keine Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen gibt, wie und anhand welcher Informationen werden Anfragen von Schulen zu den in Punkt 1 genannten Themen beantwortet?

3. Welchen Handlungsspielraum haben Schulen bei der Beantwortung der in Punkt 1 genannten Fragen? Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende (fiktive) Beispiele:
- Erziehungsberechtigte müssen über ein Coming Out informiert werden
- Bevor ein neuer Name genutzt werden darf, benötigt es die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten

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  • Datum
    11. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Regeln, Ric…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258838]
Datum
11. September 2022 20:21
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen. Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende Fragen: - Wann/Wo darf ein neuer Name von transidenten Schüler*innen genutzt bzw. nicht genutzt werden? - Wann/Weshalb muss eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten stattfinden? - Umgang mit transidenten Schüler\*innen bei nach Geschlecht getrennten Punkten (z.B. Sportunterricht, Umkleiden, Toiletten) 2. Wenn es keine Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen gibt, wie und anhand welcher Informationen werden Anfragen von Schulen zu den in Punkt 1 genannten Themen beantwortet? 3. Welchen Handlungsspielraum haben Schulen bei der Beantwortung der in Punkt 1 genannten Fragen? Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende (fiktive) Beispiele: - Erziehungsberechtigte müssen über ein Coming Out informiert werden - Bevor ein neuer Name genutzt werden darf, benötigt es die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258838/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben auf Ihre Eingabe…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258838]
Datum
10. Oktober 2022 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben auf Ihre Eingabe nach dem Landestransparenzgesetz vom 11. September 2022. Mit freundlichen Grüßen