Regelungen zum Coming out von Schüler*innen

1. Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen. Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende Fragen:
- Wann/Wo darf ein neuer Name von transidenten Schüler*innen genutzt bzw. nicht genutzt werden?
- Wann/Weshalb muss eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten stattfinden?
- Umgang mit transidenten Schüler\*innen bei nach Geschlecht getrennten Punkten (z.B. Sportunterricht, Umkleiden, Toiletten)

2. Wenn es keine Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen gibt, wie und anhand welcher Informationen werden Anfragen von Schulen zu den in Punkt 1 genannten Themen beantwortet?

3. Welchen Handlungsspielraum haben Schulen bei der Beantwortung der in Punkt 1 genannten Fragen? Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende (fiktive) Beispiele:
- Erziehungsberechtigte müssen über ein Coming Out informiert werden
- Bevor ein neuer Name genutzt werden darf, benötigt es die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Regeln, Ric…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258806]
Datum
11. September 2022 12:05
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen. Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende Fragen: - Wann/Wo darf ein neuer Name von transidenten Schüler*innen genutzt bzw. nicht genutzt werden? - Wann/Weshalb muss eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten stattfinden? - Umgang mit transidenten Schüler\*innen bei nach Geschlecht getrennten Punkten (z.B. Sportunterricht, Umkleiden, Toiletten) 2. Wenn es keine Regeln, Richtlinien, Handlungsanweisungen, Empfehlungen, o.ä. seitens Ihrer Behörde zum Umgang und der Zeit nach einem Coming out von Schüler*innen gibt, wie und anhand welcher Informationen werden Anfragen von Schulen zu den in Punkt 1 genannten Themen beantwortet? 3. Welchen Handlungsspielraum haben Schulen bei der Beantwortung der in Punkt 1 genannten Fragen? Hierbei beziehe ich mich unter anderem auf folgende (fiktive) Beispiele: - Erziehungsberechtigte müssen über ein Coming Out informiert werden - Bevor ein neuer Name genutzt werden darf, benötigt es die Erlaubnis von Erziehungsberechtigten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258806/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Kein Nachrichtentext
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,7 MB

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zum Coming out von Schüler*innen“ v…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regelungen zum Coming out von Schüler*innen [#258806]
Datum
19. Oktober 2022 15:27
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zum Coming out von Schüler*innen“ vom 11.09.2022 (#258806) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>