Regelungen zum Versand von Eingangsbestätigungen bei E-Mail

Dienstanweisungen / Zielvorgaben / Schulungsunterlagen zum Umgang mit Eingangsbestätigungs-Wünschen bei E-Mails.

Also gibt es z.B. eine Regelung dass eine Eingangsbestätigung verschickt werden soll oder das es keine Eingangsbestätigung verschickt werden soll, wie schnell das passiert, ob das eine Zentrale Stelle macht, die die E-Mails sortiert, oder der Mitarbeiter der später antwortet....

Hintergrund ist meine Anzeige vom 15.01. auf die ich bis heute trotz expliziter Bitte und Rückfrage keine Eingangsbestätigung und kein Aktenzeichen erhalten habe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Staatsanwaltschaft Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
Regelungen zum Versand von Eingangsbestätigungen bei E-Mail [#271604]
Datum
27. Februar 2023 14:22
An
Staatsanwaltschaft Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Dienstanweisungen / Zielvorgaben / Schulungsunterlagen zum Umgang mit Eingangsbestätigungs-Wünschen bei E-Mails. Also gibt es z.B. eine Regelung dass eine Eingangsbestätigung verschickt werden soll oder das es keine Eingangsbestätigung verschickt werden soll, wie schnell das passiert, ob das eine Zentrale Stelle macht, die die E-Mails sortiert, oder der Mitarbeiter der später antwortet.... Hintergrund ist meine Anzeige vom 15.01. auf die ich bis heute trotz expliziter Bitte und Rückfrage keine Eingangsbestätigung und kein Aktenzeichen erhalten habe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 271604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271604/ Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Staatsanwaltschaft Hamburg
Sehr geehrter Herr Anders, im Hinblick auf die von Ihnen erstattete Anzeige würde ich Ihnen gerne helfen und mitt…
Von
Staatsanwaltschaft Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] Regelungen zum Versand von Eingangsbestätigungen bei E-Mail [#271604]
Datum
28. Februar 2023 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, im Hinblick auf die von Ihnen erstattete Anzeige würde ich Ihnen gerne helfen und mitteilen, ob das Verfahren bereits bei der Staatsanwaltschaft erfasst und ein Aktenzeichen vergeben wurde. Haben Sie die Anzeige bei der Polizei erstattet ? In diesem Fall bitte ich um Übermittlung des polizeilichen Aktenzeichen. Falls nicht, benötige ich Ihr Geburtsdatum um zu überprüfen, ob sie als Anzeigeerstatter erfasst und für das Verfahren folglich bereits ein Aktenzeichen vergeben wurde. Hinsichtlich der im Übrigen geforderten Unterlagen besteht für die Staatsanwaltschaft Hamburg nach § 5 Nr. 1 HmbTG keine Informationspflicht. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
Hallo << Anrede >> der §5 Nr. 1 HmbTG schränkt die Infromationspflicht ein, ..."soweit sie als …
An Staatsanwaltschaft Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: [EXTERN] Regelungen zum Versand von Eingangsbestätigungen bei E-Mail [#271604]
Datum
13. März 2023 13:33
An
Staatsanwaltschaft Hamburg
Status
E-Mail wird verschickt...
Hallo << Anrede >> der §5 Nr. 1 HmbTG schränkt die Infromationspflicht ein, ..."soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher Unabhängigkeit tätiggeworden sind,"... Bei dem Erlass von z.B. einer Dienstanweisung zum Umgang mit Eingangsbestätigungen für eine Behörde verstehe ich es so dass das eine ganz normale Verwaltungstätigkeit ist, die Vorgesetze in jeder Behörde vornehmen und deshalb gerade eben nicht unter diese besonderen Rechtsvorschriften fällt. Ich bitte sie das erneut zu prüfen. Im übrigen verbietet Ihnen ja auch das HmTG nicht mir als interessierten Bürgen im sinne einer bürgernahen Verwaltung trotzdem Auskunft zum Thema Eingangsbestätigungen zu geben, ich sehe da nichts besonders Schützenwertes, was dem entgegensteht. Sollten Sie hier bei Ihrer Meinung bleiben, oder ich bis Freitag den 17.03. keine weitere Antwort von Ihnen erhalten, würde ich den Beauftragen für Datenschutz und Infromationsfreiheit um Vermittlung bitten. Die besagte Anzeige ist bei Ihnen am 15.01.23 gegen 7:01 Uhr an <<E-Mail-Adresse>> gegangen. Sie hat das Betreff: "Anzeige wegen §315b StGB sowie § 32 StVO / Buxtehuder Straße 11.1.23". Aus den Maillogs meins Servers kann ich erkennen, dass sie um 07:01:38 dem Server: mx2.ondataport.de[141.91.162.203]:25, zugeganen ist. Ich bitte um die Übersendung der Eingangsbestätigung / Aktenzeichen an die dort verwendete absende E-Maiadresse und nicht auf diese Informationsanfrage. Ich habe mich deshalb auch schon vor 14 Tagen bei der Justizbehörde beschwert, von aber trotzdem immer noch nicht erfahren, ob die Staatsanwaltschaft meine E-Mail erhalten hat. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 271604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271604/
Sven Anders
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG).…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Regelungen zum Versand von Eingangsbestätigungen bei E-Mail“ [#271604]
Datum
17. April 2023 17:37
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/271604/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Staatsanwaltschaft behaupt das die Anfrage unter § 5 Nr. 1 HmbTG fällt. Ich will aber gerade nicht zu einem bestimmten Verfahren etwas erfahren, sondern wie Eingangsbestätigungen generell funktionieren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anhänge: - 271604.pdf Anfragenr: 271604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271604/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Vermittlung bei Anfrage „Regelungen zum Versand von Eingangsbestätigungen bei E-Mai Az.: I3/02.04…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Vermittlung bei Anfrage „Regelungen zum Versand von Eingangsbestätigungen bei E-Mai
Datum
4. Mai 2023 09:18
Status
Warte auf Antwort
Az.: I3/02.04-545/2023 Sehr geehrter Herr Anders, Ihre E-Mail vom 17.4.2023 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/02.04-545/2023 bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Behörde an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Eingangsbestätigungen der Staatsanwaltschaft Az.: I3/02.04-545/2023 Sehr geehrter Herr Anders, i…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Eingangsbestätigungen der Staatsanwaltschaft
Datum
4. Mai 2023 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Az.: I3/02.04-545/2023 Sehr geehrter Herr Anders, ich habe mir Ihre Anfrage nun einmal genauer angesehen. Sie fragen nach Dienstanweisungen/Zielvorgaben/Schulungsunterlagen zum Umgang mit Eingangsbestätigungs-Wünschen bei E-Mails. Konkret geht es Ihnen um den Umgang mit Anzeigen. Die Staatsanwaltschaft ist dem HmbTG nur insoweit unterworfen, als sie allgemeine Verwaltungstätigkeiten wahrnimmt, nicht aber für Tätigkeiten, die sie als Organ der Rechtspflege wahrnimmt (§ 5 Nr. 1 HmbTG). Mein erster gedanklicher Reflex bestand darin, dass die Frage nach dem Umgang mit Posteingängen sich ja in jeder Behörde stellt und nicht im Zusammenhang mit der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft steht. Nach etwas Recherche hierzu habe ich daran aber Zweifel. Für die Staatsanwaltschaften als Ermittlungs- und Anklagebehörde gelten die „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBV). Unter Ziffer 9 findet sich dort auch eine Regelung zur Benachrichtigung des Anzeigenden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann diese Regelung ausformen, indem sie Zuständigkeiten verteilt, Fristen vorsieht u.ä. Da aber die Grundnorm aus dem Regelungskontext für das Strafverfahren kommt, scheint mir die Meinung der Staatsanwaltschaft gut vertretbar, dass auch detailliertere Regelungen zu Eingangsbestätigungen im Zusammenhang mit der Ermittlungstätigkeit stehen. Hierfür spricht auch, dass letztlich eine Anzeige ja ein Ermittlungsansatz ist. Im Vermittlungsverfahren kann ich Ihnen insofern leider nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Sven Anders
AW: Ihre Anfrage wg. Eingangsbestätigungen der Staatsanwaltschaft [#271604] Hallo << Anrede >> meine …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Eingangsbestätigungen der Staatsanwaltschaft [#271604]
Datum
1. November 2023 17:14
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Regelungen zum Versand von Eingangsbestätigungen bei E-Mail“ vom 27.02.2023 (#271604) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 218 Tage überschritten. Ich hatte sie um Vermittlung gebeten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. Eingangsbestätigungen der Staatsanwaltschaft [#271604] Sehr geehrter Herr Ander…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. Eingangsbestätigungen der Staatsanwaltschaft [#271604]
Datum
2. November 2023 09:01
Status
Sehr geehrter Herr Anders, ich habe Ihre Anfrage am 4.5.2023 beantwortet. Die Nachricht ist bei "Frag den Staat" auch zu sehen, allerdings haben Sie sie nicht veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen

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Sven Anders
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. Eingangsbestätigungen der Staatsanwaltschaft [#271604] Hallo << Anrede &g…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. Eingangsbestätigungen der Staatsanwaltschaft [#271604]
Datum
2. November 2023 17:03
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> bitte entschuldigen Sie die Nachfrage. Ihre zweite Nachricht war mir untergegangen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 271604 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271604/