Regelwerke und Gutachten zur Methodik der Treibhausgas-Emissionsberechnungen für den Straßen oder Autobahnbau
- Regelwerke und Richtlinien, die für die Berechnung von Treibhausgas-Emissionen beim Bau von Straßen und/oder Autobahnen durch das BMDV bzw. der Autobahn GmbH angewendet werden.
- Rechtsgutachten, Studien oder andere Gutachten zur möglichen Methodik der Treibhausgas-Emissionsberechnungen des BMDV bzw. der Autobahn GmbH für den Bau von Straßen und/oder Autobahnen.
Begründung:
Das am 18.12.2019 in Kraft getretene und zuletzt am 18.08.2021 geänderte Bundes-Klimaschutzgesetz
soll die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie der europäischen Zielvorgaben
gewährleisten. Das wesentliche Ziel ist, die bundesweiten Treibhausgasemissionen schrittweise zu
reduzieren. Neben dem Verkehr als wesentlicher Faktor entstehen Treibhausgasemissionen auch beim Bau- und Betrieb der Verkehrsinfrastruktur. In einer Studie aus dem Jahr 2020 schätzte die Bundesanstalt für Straßenwesen, dass allein der Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen 3,6 Mio. t. CO2-Äq. pro Jahr
verursacht.
Laut Berechnung der THG-Emissionen zum sechsstreifigen Ausbau der A 565 mit Ersatzneubau „Tausendfüßler“ (siehe z. B. hier: https://www.moratorium-a565.de/wp-content/uploads/2023/12/19.6-A565_44-4004_FE_DB2_AE_19-6_THG_Berechung_02.pdf ) werden die Treibhausgas-Emissionen der Baumaßnahme selbst nicht berücksichtigt, sondern lediglich die Emissionen der Straßenfahrzeuge gemäß Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs.
Die Beschränkung bei der Berechnung auf die Emissionen der Straßenfahrzeuge erschließt sich mir nicht. Mit der Anfrage möchte ich verstehen, wie das BMDV die Methodik der Gutachter für den Bau der A565 bewertet.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. März 2024
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23. April 2024
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