Regelwerke und Gutachten zur Methodik der Treibhausgas-Emissionsberechnungen für den Straßen oder Autobahnbau

- Regelwerke und Richtlinien, die für die Berechnung von Treibhausgas-Emissionen beim Bau von Straßen und/oder Autobahnen durch das BMDV bzw. der Autobahn GmbH angewendet werden.

- Rechtsgutachten, Studien oder andere Gutachten zur möglichen Methodik der Treibhausgas-Emissionsberechnungen des BMDV bzw. der Autobahn GmbH für den Bau von Straßen und/oder Autobahnen.

Begründung:

Das am 18.12.2019 in Kraft getretene und zuletzt am 18.08.2021 geänderte Bundes-Klimaschutzgesetz
soll die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie der europäischen Zielvorgaben
gewährleisten. Das wesentliche Ziel ist, die bundesweiten Treibhausgasemissionen schrittweise zu
reduzieren. Neben dem Verkehr als wesentlicher Faktor entstehen Treibhausgasemissionen auch beim Bau- und Betrieb der Verkehrsinfrastruktur. In einer Studie aus dem Jahr 2020 schätzte die Bundesanstalt für Straßenwesen, dass allein der Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen 3,6 Mio. t. CO2-Äq. pro Jahr
verursacht.

Laut Berechnung der THG-Emissionen zum sechsstreifigen Ausbau der A 565 mit Ersatzneubau „Tausendfüßler“ (siehe z. B. hier: https://www.moratorium-a565.de/wp-content/uploads/2023/12/19.6-A565_44-4004_FE_DB2_AE_19-6_THG_Berechung_02.pdf ) werden die Treibhausgas-Emissionen der Baumaßnahme selbst nicht berücksichtigt, sondern lediglich die Emissionen der Straßenfahrzeuge gemäß Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs.

Die Beschränkung bei der Berechnung auf die Emissionen der Straßenfahrzeuge erschließt sich mir nicht. Mit der Anfrage möchte ich verstehen, wie das BMDV die Methodik der Gutachter für den Bau der A565 bewertet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Regelwerke und Richtlinien, die für…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regelwerke und Gutachten zur Methodik der Treibhausgas-Emissionsberechnungen für den Straßen oder Autobahnbau [#303520]
Datum
18. März 2024 22:51
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Regelwerke und Richtlinien, die für die Berechnung von Treibhausgas-Emissionen beim Bau von Straßen und/oder Autobahnen durch das BMDV bzw. der Autobahn GmbH angewendet werden. - Rechtsgutachten, Studien oder andere Gutachten zur möglichen Methodik der Treibhausgas-Emissionsberechnungen des BMDV bzw. der Autobahn GmbH für den Bau von Straßen und/oder Autobahnen. Begründung: Das am 18.12.2019 in Kraft getretene und zuletzt am 18.08.2021 geänderte Bundes-Klimaschutzgesetz soll die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie der europäischen Zielvorgaben gewährleisten. Das wesentliche Ziel ist, die bundesweiten Treibhausgasemissionen schrittweise zu reduzieren. Neben dem Verkehr als wesentlicher Faktor entstehen Treibhausgasemissionen auch beim Bau- und Betrieb der Verkehrsinfrastruktur. In einer Studie aus dem Jahr 2020 schätzte die Bundesanstalt für Straßenwesen, dass allein der Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen 3,6 Mio. t. CO2-Äq. pro Jahr verursacht. Laut Berechnung der THG-Emissionen zum sechsstreifigen Ausbau der A 565 mit Ersatzneubau „Tausendfüßler“ (siehe z. B. hier: https://www.moratorium-a565.de/wp-content/uploads/2023/12/19.6-A565_44-4004_FE_DB2_AE_19-6_THG_Berechung_02.pdf ) werden die Treibhausgas-Emissionen der Baumaßnahme selbst nicht berücksichtigt, sondern lediglich die Emissionen der Straßenfahrzeuge gemäß Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs. Die Beschränkung bei der Berechnung auf die Emissionen der Straßenfahrzeuge erschließt sich mir nicht. Mit der Anfrage möchte ich verstehen, wie das BMDV die Methodik der Gutachter für den Bau der A565 bewertet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303520/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> zur Ihrer Anfrage erhalten Sie beigefügte Antwort. Mit freundlichen Gr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 2130 IFG - Regelwerke und Gutachten zur Methodik der Treibhausgas-Emissionsberechnungen für den Straßen oder Autobahnbau [#303520] - MZ -
Datum
19. April 2024 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zur Ihrer Anfrage erhalten Sie beigefügte Antwort. Mit freundlichen Grüßen