Regenbogenbrücke der Fa. Brillux

Anfrage an: Tiefbauamt Münster

Höhe des Kostenbeitrages für die Bogenbrücke der Fa. Brillux.
Begründung:
Gegenüber den Westfälischen Nachrichten wollte sich der Tiefbauamtsleiter M. Grimm nicht zu dem Kostenbeitrag der Firma Brillux äußern, der für die Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Bogenbrücke über der Weseler Straße fällig wurde. (WN v. 24.07.2019)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
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Gunter Pfaff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Tiefbauamt Münster Details
Von
Gunter Pfaff
Betreff
Regenbogenbrücke der Fa. Brillux [#159733]
Datum
24. Juli 2019 13:46
An
Tiefbauamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Höhe des Kostenbeitrages für die Bogenbrücke der Fa. Brillux. Begründung: Gegenüber den Westfälischen Nachrichten wollte sich der Tiefbauamtsleiter M. Grimm nicht zu dem Kostenbeitrag der Firma Brillux äußern, der für die Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Bogenbrücke über der Weseler Straße fällig wurde. (WN v. 24.07.2019)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gunter Pfaff <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gunter Pfaff
Tiefbauamt Münster
Sehr geehrter Herr Pfaff, der § 6 des Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Münster und der Fa. Brillux lautet …
Von
Tiefbauamt Münster
Betreff
WG: Regenbogenbrücke der Fa. Brillux [#159733]
Datum
25. Juli 2019 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pfaff, der § 6 des Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Münster und der Fa. Brillux lautet wie folgt: § 6 Kosten 1) Alle dem Benutzer nachzuweisenden Kosten und Lasten, die der Stadt in ursächlichem Zusammenhang mit der Benutzung des öffentlichen Verkehrsraumes durch die Anlagen entstehen, trägt der Benutzer. Dies gilt auch für Mehrkosten der Stadt bei Arbeiten an Straßen, Verkehrsanlagen und -einrichtungen, öffentlichen Kanälen und Leitungen aufgrund des Vorhandenseins der Anlagen des Benutzers. 2) Für die Anlagen wird die öffentliche Verkehrsfläche mit etwa 77,55 m² (Brücke 23,60 m x 3,00 m + Anteil Fundamentkörper 1,50 m x 4,50 m) in Anspruch genommen. Als einmaligen Entschädigungsbetrag zahlt der Benutzer der Stadt 77,55 m² x 650,00 €/m² * 0,5 (1/2 aktueller Bodenrichtwert): 25.203,75 €. Dieser Betrag ist nach Abschluss des Vertrages innerhalb von zwei Wochen auf Anforderung fällig. 3) Für diesen Gestattungsvertrag zahlt der Benutzer gem. Tarifstelle 7 des Verwaltungsgebührentarifs der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster in der Fassung vom 11.05.2012 (Amtsblatt 2012, S. 64). 440,00 €. Dieser Betrag ist nach Abschluss des Vertrages innerhalb von zwei Wochen auf Anforderung fällig. Mit freundlichen Grüßen

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Gunter Pfaff
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Information. Mit freundlichen Grüßen Gunter Pfaff Anf…
An Tiefbauamt Münster Details
Von
Gunter Pfaff
Betreff
AW: WG: Regenbogenbrücke der Fa. Brillux [#159733]
Datum
25. Juli 2019 18:53
An
Tiefbauamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Information. Mit freundlichen Grüßen Gunter Pfaff Anfragenr: 159733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>