Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recycling GmbH über die Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade

Ich habe der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten am 23.06.2017 gemeldet, dass mir Unterlagen zugegangen sind, welche belegen, dass das Oberflächenwasser des Recyclingbetriebes Heidemann in Düdembüttel, im Wasserschutzgebiet der Zone III gelegen, entgegen dem Wassrrhaltshaltsgesetz und entgegen der Abwasserbeseitigungsverordnung der Samtgemeinde über die Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade geleitet wird. Ferner teilte ich Ihnen mit, dass hier nach überschlägigen Berechnungen der dort anfallenden Regenwassermengen noch mutmaßlich eine erhebliche Gebührenverkürzung mindestens seit 2012 stattfindet. Die entsprechenden Unterlagen/Nachweise wurden mit eingereicht.

Meine Nachfrage per E-Mail zum Zwischenstand der Aufarbeitung beim zuständigen Fachbereich III vom 22.11.2018 blieb bisher unbeantwortet.

Ich bitte daher erneut um Mitteilung eines Zwischenstandes.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. März 2019
  • Frist
    13. April 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe der Samtge…
An Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten Details
Von
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Betreff
Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recycling GmbH über die Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade [#61247]
Datum
14. März 2019 13:04
An
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten am 23.06.2017 gemeldet, dass mir Unterlagen zugegangen sind, welche belegen, dass das Oberflächenwasser des Recyclingbetriebes Heidemann in Düdembüttel, im Wasserschutzgebiet der Zone III gelegen, entgegen dem Wassrrhaltshaltsgesetz und entgegen der Abwasserbeseitigungsverordnung der Samtgemeinde über die Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade geleitet wird. Ferner teilte ich Ihnen mit, dass hier nach überschlägigen Berechnungen der dort anfallenden Regenwassermengen noch mutmaßlich eine erhebliche Gebührenverkürzung mindestens seit 2012 stattfindet. Die entsprechenden Unterlagen/Nachweise wurden mit eingereicht. Meine Nachfrage per E-Mail zum Zwischenstand der Aufarbeitung beim zuständigen Fachbereich III vom 22.11.2018 blieb bisher unbeantwortet. Ich bitte daher erneut um Mitteilung eines Zwischenstandes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recyling GmbH über Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade; Antrag …
Von
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Betreff
Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recyling GmbH über Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade; Antrag nach dem NUIG/VIG
Datum
2. April 2019 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag  ist hier eingegangen.  Eine Nachricht in dieser Angelegenheit wird per Brief auf dem Postwege versendet. Mit freundlichen Grüßen
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Einleiten von Oberflächenwasser der Fa. Heidemann Recycling GmbH in den Schmutzwasserkanal
Von
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Via
Briefpost
Betreff
Einleiten von Oberflächenwasser der Fa. Heidemann Recycling GmbH in den Schmutzwasserkanal
Datum
9. April 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recyling GmbH über Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade; Ant…
An Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recyling GmbH über Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade; Antrag nach dem NUIG/VIG [#61247]
Datum
12. April 2019 12:22
An
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ihrem Schreiben vom 09.04.2019 (in der Anlage) entnehme ich, dass der Fa. Heidemann Recycling GmbH keine Genehmigung zur Einleitung von kontaminiertem Regenwasser in die Schmutzwasserkanalisation erteilt wurde und lediglich ein „Vertrag“ besteht. Ein zivilrechtlicher Vertrag ersetzt kein zwingendes Verwaltungsverfahren, zu welchem auch zwingend die Prüfung der Voraussetzung zur Erteilung einer Genehmigung gehört. Zumal die zuständige Genehmigungsbehörde für Indirekt-Einleitungen der Landkreis Stade gem. WHG, NWG und ZustVO-Wasser ist – siehe auch: https://www.landkreis-stade.de/umwelt-gesundheit-verbraucherschutz/wasser-deiche/abwasserbeseitigung/indirekt-einleitung/ Ferner entnehme ich Ihrem Schreiben, dass die Fa. Heidemann Recycling GmbH offenbar mit Wissen der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten das kontaminierte Oberflächenwasser aus einem weiteren Teil der Betriebsfläche direkt in oberirdische Gewässer einleitet. Um welche Fläche handelt es sich? Auch dieses ist genehmigungspflichtig und beim Landkreis Stade zu beantragen, da hier besonders erhöhte Anforderungen an die Vorklärung des Wassers zu stellen sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich der Betrieb Heidemann im Wasserschutzgebiet und in unmittelbarer Nähe des Wasserwerks in Heinbockel befindet. Ich beantrage hiermit gem. NUIG die Offenlegung der Wassermengenerfassung (inklusive Basisdaten für die Ermittlung der Wassermengen), der analytischen Erhebungen, die offiziellen Ergebnisse der letzten drei amtlichen Wasserproben, insbesondere im Hinblick auf Schwermetalle, mutiresistente Keime und Mikroplastik und die von Ihnen erwähnten Verträge Samtgemeinde/Firma Heidemann und Samtgemeinde/Abwasserentsorgung Stade (sofern es sich um einen gesonderten Vertrag zur Abwasserproblematik „Heidemann“ handelt). Ferner ist meine Anfrage in weiteren Punkten nicht beantwortet: Wurde das mutmaßlich unzulässige Mitwirken (§ 20 Verwaltungsverfahrensgesetz) des Herrn Samtgemeindebürgermeisters Falcke der Kommunalaufsicht zur Prüfung und Würdigung mitgeteilt? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwort-sg-09-04-2019.pdf Anfragenr: 61247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Re: AW: Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recyling GmbH über Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade;…
Von
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Betreff
Re: AW: Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recyling GmbH über Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade; Antrag nach dem NUIG/VIG [#61247]
Datum
12. April 2019 12:23
Status
Warte auf Antwort
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AW: Re: AW: Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recyling GmbH über Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage St…
An Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recyling GmbH über Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade; Antrag nach dem NUIG/VIG [#61247]
Datum
17. April 2019 14:58
An
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recycling GmbH über die Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade“ vom 14.03.2019 (#61247) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit ausreichend, es ergaben sich mehr Fragen als Antworten, beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: Re: AW: Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recyling GmbH über Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage St…
An Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten Details
Von
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Betreff
AW: Re: AW: Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recyling GmbH über Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade; Antrag nach dem NUIG/VIG [#61247]
Datum
29. Mai 2019 10:57
An
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Regenwasserentsorgung der Fa. Heidemann Recycling GmbH über die Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage Stade“ vom 14.03.2019 (#61247) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>