Regionaler Nahverkehrsplan

Den (vermutlich am 18.11.2020 vom RMV-Aufsichtsrat beschlossenen) Regionalen Nahverkehrsplan für den RMV.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den (vermutlich …
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
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Betreff
Regionaler Nahverkehrsplan [#204575]
Datum
28. November 2020 11:37
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den (vermutlich am 18.11.2020 vom RMV-Aufsichtsrat beschlossenen) Regionalen Nahverkehrsplan für den RMV.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204575/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr [geschwärzt] vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Mein Referat bearbeitet federführend die Anträge nach Inf…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Regionaler Nahverkehrsplan [#204575]
Datum
30. November 2020 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt] vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Mein Referat bearbeitet federführend die Anträge nach Informationsfreiheitsrecht. Ihre Mail an den zuständigen Fachbereich im Hause weitergeleitet. Sie bekommen so rasch wie möglich eine Antwort. Allerdings kann derzeit wegen Corona möglicherweise nicht die gewohnte sehr hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit garantiert werden. Sie erhalten zunächst ein Merkblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. [geschwärzt] Referatsleiter Justiziariat Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (611) 815 2080 Fax: +49 (611) 32 717 2080 E-Mail: [geschwärzt] https://wirtschaft.hessen.de https://www.grosser-frankfurter-bogen.de
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z4a-028-g-09-03-04-#050 Sehr geehrteAntragsteller/in der von Ihnen erbetene Nahverkehrsplan liegt dem Ministeriu…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Regionaler Nahverkehrsplan [#204575]
Datum
3. Dezember 2020 17:27
Status
Warte auf Antwort
Z4a-028-g-09-03-04-#050 Sehr geehrteAntragsteller/in der von Ihnen erbetene Nahverkehrsplan liegt dem Ministerium noch nicht vor. In der Fachabteilung ist lediglich ein diesbezüglicher Vorgang in der Funktion "Betreuung des Aufsichtsratsmandates RMV" vorhanden. Wegen der Vertraulichkeit von Aufsichtsratsangelegenheit kann von hier aus eine Weiterleitung nicht erfolgen. Bitte richten Sie Ihr Anliegen unmittelbar an den RMV. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider geht aus Ihrer Antwort nicht klar hervor, ob Ihrem Haus der beschlossene Regi…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Regionaler Nahverkehrsplan [#204575]
Datum
5. Dezember 2020 13:33
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider geht aus Ihrer Antwort nicht klar hervor, ob Ihrem Haus der beschlossene Regionale Nahverkehrsplan in der Funktion "Betreuung des Aufsichtsratsmandates RMV" vorliegt. Nach meiner Ansicht ist es unerheblich, in welcher Akte sich der beschlossene Regionale Nahverkehrsplan befindet. Der Regionale Nahverkehrsplan ist gemäß § 14, Absatz 5 des hessischen ÖPNV-Gesetz zu veröffentlichen. Von daher liegt die von Ihnen behauptete Vertraulichkeit nicht vor. Ich habe bewusst nicht nach dem Protokoll der vertraulichen Aufsichtsratssitzung, sondern nach dem beschlossenen Regionalen Nahverkehrsplan gefragt. Ich verweise auch auf § 14, Absatz 3 des hessischen ÖPNV-Gestzes. Danach sind die regionalen Nahverkehrspläne mit dem Land abzustimmen. Daraus ergibt sich, dass das Land auch außerhalb des Aufsichtsrates zu beteiligen ist und dass das Land den beschlossenen Nahverkehrsplan erhalten muss. Wenn der RMV Ihnen den Plan noch nicht zukommen gelassen haben sollte, wäre es Aufgabe Ihres Hauses, diesen anzufordern. Ich habe bei Ihnen am 28.11.2020 einen Antrag gestellt. Bitte bescheiden Sie diesen, so dass ich daraufhin ggf. Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann. Zusätzlich stelle ich einen neuen Antrag: Ich beantrage, dass Sie mir die Dokumente (Briefe, E-Mails,...) zur Verfügung stellen, mit denen das Land Hessen zum Regionalen Nahverkehrsplan Stellung genommen hat. Gemäß § 14, Absatz 3 müsste es Stellungnahmen außerhalb der Aufsichtsratssitzungen gegeben haben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204575/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beabsichtige Ihnen den vom RMV dem Ministerium zur Zustimmung vorgelegte Nahverk…
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beabsichtige Ihnen den vom RMV dem Ministerium zur Zustimmung vorgelegte Nahverkehrsplan mit den dazugehörigen Anlagen zuzusenden. Wegen des Umfangs des Planes (über 400 Seiten) beträgt die Dateigrößen für den Plan ca. 19 MB und noch einmal ca. 6 MB für die Anlagen. Ich könnte die Dateien in 2 Mails aufteilen; einmal 19 MB und in einer zweiten Mail die restlichen Dateien. Bitte teilen Sie mir vorsorglich mit, ob Ihr E-Mail Postfach diese Datenmenge aufnehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und das Angebot, das Dokument in mehreren Mails zu vers…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Regionaler Nahverkehrsplan [#204575]
Datum
20. Dezember 2020 11:54
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und das Angebot, das Dokument in mehreren Mails zu versenden, weil ggf. die Dateigröße zu groß ist. Wie Sie dieser Seite entnehmen können, müssen Sie das Dokument nicht in mehrere Teile auftrennen, sondern können es als ein Dokument hochladen: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ "Mit jeder Anfrage wird ein Upload-Link mitgesendet. Darüber können Sie Dokumente auch direkt als Antwort hochladen. So müssen Sie die Antwort nicht in viele E-Mails aufteilen oder per CD/DVD per Post schicken." Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204575/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z4a-028-g-09-03-04#050 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Hinweis über das Hochladen großer Date…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Regionaler Nahverkehrsplan, Ihre Anträge vom 28.11.2020 und vom 05.12.2020
Datum
21. Dezember 2020 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Z4a-028-g-09-03-04#050 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Hinweis über das Hochladen großer Dateien. Ihrer Bitte entsprechend habe ich Ihnen die Dateien auf diese Weise soeben zur Verfügung gestellt. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der RMV meinem Hause mit Schreiben vom 27.11.2020, eingegangen am 02.12.2020 die Fortschreibung des verbundweiten Nahverkehrsplanes übersandt und um Zustimmung nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) gebeten. Das Ministerium befindet sich gegenwärtig in der Prüfungsphase. Bis zur Erteilung einer Zustimmung ist die Fortschreibung des Nahverkehrsplans damit noch schwebend unwirksam. Von daher liegt noch keine wirksame Fortschreibung des Nahverkehrsplanes vor. Vor dieser Hintergrund konnte ich Ihnen nur die vom Ministerium noch nicht geprüfte Fassung übersenden und weise ausdrücklich darauf hin, dass die Zustimmung meines Hauses noch nicht vorliegt. Mit E-Mail vom 05.12.2020 beantragen Sie erweiternd, Ihnen die Dokumente (Briefe, Mails…) zur Verfügung zu stellen, mit denen das Land Hessen zum Regionalen Nahverkehrsplan gegenüber dem RMV Stellung genommen hat. Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen, die ein laufendes Verwaltungshandeln vorbereiten, besteht grundsätzlich nicht. Die Stellungnahme, die das Ministerium gegenüberüber dem RMV im Zuge der Planaufstellung abgegeben hat, fließt unweigerlich in die jetzt noch anstehende Entscheidung des Ministeriums nach § 14 Abs. 1 ÖPNVG ein. Die Unterlagen können Ihnen daher frühestens nach den Entscheidung des Ministerium nach § 14 Abs. 1 ÖPNVG zugesandt werden. Nach dieser aufsichtsrechtlichen Entscheidung werde ich auf Ihren Antrag von 05.12.2020 zurück kommen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Kassel, Goethestraße 41, 34119 Kassel eingelegt werden. Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (das ist das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die Übersendung der Dokumente. Selbstverständlich habe ich Vers…
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Von
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Betreff
AW: Regionaler Nahverkehrsplan, Ihre Anträge vom 28.11.2020 und vom 05.12.2020 [#204575]
Datum
21. Dezember 2020 11:58
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die Übersendung der Dokumente. Selbstverständlich habe ich Verständnis, dass Sie mir die Stellungnahme des Landes erst zusenden, wenn das Land den Regionalen Nahverkehrsplan abschließend genehmigt hat. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204575/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Regionaler Nahverkehrsplan“ vom 28.11.2020 …
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Betreff
AW: Regionaler Nahverkehrsplan, Ihre Anträge vom 28.11.2020 und vom 05.12.2020 [#204575]
Datum
3. Juli 2021 10:28
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Regionaler Nahverkehrsplan“ vom 28.11.2020 (#204575) haben Sie mir geschrieben, dass Sie die Stellungnahme des Landes zum Regionalen Nahverkehrsplan erst senden können, wenn das Land den Regionalen Nahverkehrsplan abschließend genehmigt hat. Ich möchte Sie daher fragen, ob die Genehmigung schon erfolgt ist bzw. wann diese voraussichtlich erfolgen wird. Sofern die Genehmigung erfolgt ist, möchte ich Sie an meine Anfrage erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204575/
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z4a-028-g-09-03-04#050 Sehr Antragsteller/in in Erledigung meiner E-Mail vom 21.12.2020 übersende ich Ihnen al…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Regionaler Nahverkehrsplan, Ihre Anträge vom 28.11.2020 und vom 05.12.2020
Datum
18. März 2022 12:02
Status
Z4a-028-g-09-03-04#050 Sehr Antragsteller/in in Erledigung meiner E-Mail vom 21.12.2020 übersende ich Ihnen als Anlage die noch ausstehende Stellungnahme meines Ministeriums. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Übersendung der Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen <…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Regionaler Nahverkehrsplan, Ihre Anträge vom 28.11.2020 und vom 05.12.2020 [#204575]
Datum
9. April 2022 11:27
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Übersendung der Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 204575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204575/