Registrierte Domains des Auswärtigen Amts

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- Eine Auflistung aller vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv); ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zustellung

Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. März 2016
  • Frist
    12. April 2016
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Auflistun…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Registrierte Domains des Auswärtigen Amts [#15966]
Datum
11. März 2016 10:50
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Auflistung aller vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales registrierten Domains in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv); ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zustellung Ich verweise auf eine gleichlautende, erfolgreiche Anfrage an das BMAS: https://fragdenstaat.de/anfrage/registrierte-domains-in-maschinenlesbarer-form-1/#nachricht-32213
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, entschuldigen Sie meine eben erfolgte Anfrage. Ich meinte natürlich die Domains de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Registrierte Domains des Auswärtigen Amts [#15966]
Datum
11. März 2016 10:53
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, entschuldigen Sie meine eben erfolgte Anfrage. Ich meinte natürlich die Domains des Auswärtigen Amts, nicht des BMAS. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 15966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre IFG-Anfrage registrierte Domains des AA, Vg. 057-2016 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre An…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage registrierte Domains des AA, Vg. 057-2016
Datum
21. März 2016 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott aufihre o.g. Anfrage auf…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
23. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
[nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott aufihre o.g. Anfrage auf lnforrnationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender Bescheid: Ein Anspruch auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht nicht. Begründung: Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe einer Auflistung der registrierten Domains, da das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren oder äußeren Sicherheit haben kann (§ 3 Nr. 1 c) IFG). Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 c) IFG soll das berechtigte Interesse des Bundes wahren, sich nach außen und innen gegen Störungen zur Wehr zu setzen, die ihre äußere und innere Sicherheit beeinträchtigen. Von dem Begriff der inneren und äußeren Sicherheit ist auch die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen umfasst. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist auch eine effektive Absicherung seiner Informationstechnik erforderlich. Mit der Gewährung des Informationszugangs würde ein Angriff auf die Informationstechnik des Bundes erheblich erleichtert. Insbesondere ist es möglich, mit diesen Informationen "DNS-Hijacking" und "DDoS" Angriffe effektiver durchzuführen. Das Auswärtige Amt ist, ebenso wie andere Bundesbehörden, zahlreichen und zielgerichteten Angriffen auf die Informationstechnik ausgesetzt. In letzter Zeit hat die Zahl der Angriffe stark zugenommen. Einen entsprechenden öffentlichkeitswirksamen Vorfall gab es z.B. im Frühjahr 2015 in Form des so genannten "Bundestagstrojaners", der über einen längeren Zeitraum vertra1:1liche Daten aus dem Netz des Bundestages entwendet hat. Die Steigerung der Gefahr eines effektiven Angriffs liegt hier auch in der Aggregation der Informationen. Die Kenntnis der vollständigen Domainliste der Bundesverwaltung könnte auch die systematische Suche nach Schwachstellen bezogen auf die Informationstechnik des Bundes erleichtern. Entsprechend den Angaben im Portal "FragdenStaat" wurde bereits mindestens Zugang zu den Domainlisten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesverwaltungsamts gewährt. Die Herausgabe einer Auflistung der vom Auswärtigen Amt registrierten Domains würde daher die Gefahr eines effektiven Angriffs erhöhen. Der begehrte Informationszugang kann daher aus den zuvor genannten Gründen nicht gewährt werden. Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen