Registrierung für eine (Sozial-)Wohnung / SOWON: Registrierungsdauer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiter,
lt Bescheid beträgt die Registrierungsdauer wie folgt:
Die Registrierung gilt längstens für die auer eines Jahres ab Erlass des Bescheides (Ziffer 5.9 (-> richtig 5.10) der VVWoBindR i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayWoBindG und Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayWoFG)."
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVWoBindR/true
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWoBindG-4
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWoFG-14
Meist wird willkürlich die Laufzeit festgelegt, zB Antrag vom 05.08.2015, Bescheid vom 07.12.2015, Laufzeit bis 17.09.2016; somit eine max. Laufzeit von 9 Monaten, um eine Wohnung angeboten zu bekommen. In unserem Fall wurde nur aufgrund einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München eine Laufzeit von einem vollen Jahr ab Bescheidausstellung durchgesetzt.
Somit müßte man mit Erhalt des aktuellen Bescheides sofort wieder einen neuen Antrag stellen aufgrund der extrem langen Beaarbeitungszeit (kein Verlängerungsantrag möglich):
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1073964/
"Bearbeitungszeit bis zu 6 Monate (Durchschnittswert, die tatsächliche Dauer kann je nach Fallgestaltung kürzer oder länger sein)"
Eine genaue Überprüfung der obigen Paragraphen ergibt, dass es keine konkrete Verpflichtung zu einer Befristung von maximal einem Jahr besteht: Kann- und keine Sollbestimmung.
Weiterhin wird neu seit 2016 eine "Gebühr für Wohnungszuteilung" in Höhe von Euro 10,00 berechnet. Allerdings handelt es sich irreführend um keine "Zuteilung", sondern um eine "Registrierung".
Meines Erachtens ist der LH München somit aus folgenden Gründen eine längere Laufzeit im Registrierungsbescheid möglich:
1. Lage Bearbeitsdauer für einen Registrierungsbescheid von über 6 Monaten = Überlastung der Behörde.
2. Diese lange Bearbeitungsphase ohne Registrierungsbescheid für die Antragstellung, welche dringend eine Wohnung benötigen (zB Kündigung, Überbelegung, Wohnungs- und Obdachlosigkeit) nicht zugemutet werden kann, da in dieser Zeit keine Bewerbungen unter SOWON möglich sind.
3. Die Antragsteller meist weiterhin Antragsberechtigt sind aufgrund Ihres Einkommens und persönlichen Verhältnisse.
4. Mit einem Wohnungsangebot innerhalb von ein paar Monaten aufgrund der vielen registierten Haushalte nicht zu rechnen ist, in unserem Fall erfolglos registriert seit 7 Jahren in Rangstufe 1.
5. Die LH München und Lkr München der angespannteste Wohnungsmarkt in ganz Deutschland ist und somit eine Außnahmestellung einnimmt.
6. Die Verwaltungs- und Personalkosten im Amt für Wohnen und in der Stadtkämmerei sich bei der LH München extrem minimieren lassen würden; damit auch keine Übernahme durch Sozialreferat und Jobcenter München (§22 Abs. 6 SGB II) im Rahmen der Wohnungsbeschaffungskosten (siehe separate Anfrage).
7. Die Antragsteller umgehend verpflichtet sind jegliche Veränderungen von sich aus zu melden.
8. Die regelmäßigen Gebühren für die Registrierung von €10 entfallen.
9. Gemäß § 75 VwGO sind Anträge innerhalb von 3 Monaten zu bearbeiten. Antragsteller können dann eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht München erheben, was für die LH München zusätzliche Kosten verursacht, da sie die diese verliert und ihr die Kosten auferlegt werden.
Im Rahmen der IFG etc. wird um Auskunft der Rechtsgrundlage gebeten,
1. warum KEINE Befristung der Registrierungsbescheide von 3-5 Jahren erfolgt, evtl. sogar bis auf weiteres.
2. eine Gebühr in 2016 eingeführt wurde, wenn Kostenschuldner zu fasst 100% letztendlich die LH München selbst wieder ist.
3. eine Gebühr für die "Wohnungszuteilung" verlangt wird, obwohl sie keine ist.
4. wird bei tatsächlicher "Wohnungszuteilung" nochmals eine Gebühr i.H.v. Euro 10,00 verlangt.
5. werden durch das oben geschilderte Prozedere berechtigte Antragsteller von einer Antragstellung, insbesondere wiederholte Antragstellung, abgehalten, sogar von Mitarbeiterin im Amt für Wohnen abgewimmelt wie Betroffene und die Presse oftmals schildern.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. November 2017
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5. Dezember 2017
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