Registrierungsdauer 1 Jahr bzw. 2 Jahre Einkommensgrenze Vormerkung für eine öffentliche geförderte Wohnung = Sozialwohnung

lt. Amt für Wohnen und Migration Rechtsangelegenheiten S-III-LR und Ihrer Webseite beträgt die Registrierungsdauer wie folgt:
EOF I = 2 Jahre
EOF II + III = 1 Jahr
https://stadt.muenchen.de/service/info/soziale-wohnraumversorgung/1073964/#:~:text=Die%20Registrierung%20gilt%20in%20Abh%C3%A4ngigkeit,Wohnungen%20suchen%20und%20sich%20bewerben.

Lt. Ihrer Webseite ist für die Registrierung ausschlaggebend das Einkommen unterhalb ALLER EOF-Stufen:
https://stadt.muenchen.de/service/info/soziale-wohnraumversorgung/1073964/
https://www.swg-schweinfurt.de/de/frage-details/was-bedeutet-einkommensorientiere-foerderung

Bekanntlich beträgt die Bearbeitungsdauer bereits rd. 6 Monate.
Auch ist innerhalb von einem Jahr mit keiner Wohnungsvergabe zu rechnen, zB in meinem Fall seit 14 Jahren registriert.
Weiterhin ist meist mit keiner Einkommensveränderung zu rechnen, zB Rentnern, bzw. sind meldepflichtig.

ANTRAG
=======

Es wird deshalb um Auskunft gebeten, warum in den EOF-Stufen II und III nur eine Registrierung von 1 Jahr erfolgt?

Ist zur Entlastung der Verwaltung und Bürger eine Registrierungsdauer aller EOF-Stufen für 2 Jahre vorgesehen?
https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-wohnungsamt-schliessung-antraege-geschlossen-not-migration-sozialwohnungen-zr-13450372.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Mai 2023
  • Frist
    6. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)<< A…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Registrierungsdauer 1 Jahr bzw. 2 Jahre Einkommensgrenze Vormerkung für eine öffentliche geförderte Wohnung = Sozialwohnung [#277735]
Datum
1. Mai 2023 19:30
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: lt. Amt für Wohnen und Migration Rechtsangelegenheiten S-III-LR und Ihrer Webseite beträgt die Registrierungsdauer wie folgt: << Antragsteller:in >> EOF I = 2 Jahre<< Antragsteller:in >> EOF II + III = 1 Jahr << Antragsteller:in >> https://stadt.muenchen.de/service/info/soziale-wohnraumversorgung/1073964/#:~:text=Die%20Registrierung%20gilt%20in%20Abh%C3%A4ngigkeit,Wohnungen%20suchen%20und%20sich%20bewerben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Lt. Ihrer Webseite ist für die Registrierung ausschlaggebend das Einkommen unterhalb ALLER EOF-Stufen: << Antragsteller:in >> https://stadt.muenchen.de/service/info/soziale-wohnraumversorgung/1073964/<< Antragsteller:in >> https://www.swg-schweinfurt.de/de/frage-details/was-bedeutet-einkommensorientiere-foerderung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Bekanntlich beträgt die Bearbeitungsdauer bereits rd. 6 Monate. << Antragsteller:in >> Auch ist innerhalb von einem Jahr mit keiner Wohnungsvergabe zu rechnen, zB in meinem Fall seit 14 Jahren registriert. << Antragsteller:in >> Weiterhin ist meist mit keiner Einkommensveränderung zu rechnen, zB Rentnern, bzw. sind meldepflichtig. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> ANTRAG << Antragsteller:in >> =======<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Es wird deshalb um Auskunft gebeten, warum in den EOF-Stufen II und III nur eine Registrierung von 1 Jahr erfolgt? << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ist zur Entlastung der Verwaltung und Bürger eine Registrierungsdauer aller EOF-Stufen für 2 Jahre vorgesehen? << Antragsteller:in >> https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-wohnungsamt-schliessung-antraege-geschlossen-not-migration-sozialwohnungen-zr-13450372.html Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277735/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Refe…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Registrierungsdauer 1 Jahr bzw. 2 Jahre Einkommensgrenze Vormerkung für eine öffentliche geförderte Wohnung = Sozialwohnung [#277735]
Datum
2. Mai 2023 07:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
[#277735] Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
[#277735]
Datum
16. Mai 2023 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#277735] Guten Tag, vielen Dank für die Rückantwort. Dies entspricht aber nicht dem vertretbaren und prakt…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#277735]
Datum
16. Mai 2023 14:37
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Rückantwort. Dies entspricht aber nicht dem vertretbaren und praktikablen Ermessensspielraum: Bearbeitungsdauer von Anträgen beim Amt für Wohnen über 6 Monate Bearbeitungsdauer von Untätigkeitsklagen beim Verwaltungsgericht München über 6 Monate Bisherige Erfahrung: Mit Erteilung des Registrierungsbescheid muss gleichzeitig ein erneuter vollständiger Antrag gestellt werden, um mit dem Auslaufen rechtzeitig eine durchgängige Registrierung zu erreichen. Dies führt zu weiteren Überlastungen Ihrer Behörde und zusätzlichen unnötigen Mitarbeiter- und Verwaltungskosten. Gesetzliche Renten der Deutschen Rentenversicherung Bund sind kein "wechselhaftes Einkommen", sondern ein festes monatliches Einkommen und der sicherste Faktor, welches sich maximal ein Mal jährlich minimal verändert: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rente-ost-west-angleichung-2172482 Im Gegensatz erhöhen sich Kranken- und Pflegekassenbeiträge inklusive Zusatzbeitrag, Einkommensteuer, etc.: https://www.test.de/Gesetzliche-Krankenkassen-Steigen-die-Beitraege-2023-5898858-0/ Unabhängig davon besteht eine laufende Meldepflicht bei Veränderungen jeglicher Art. Nachfrage: Aus welchen rechtlichen und praktischen Aspekten erfolgt keine Registierungsdauer von zwei Jahren bei Rente und/oder Sozialleistungsbezug? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 277735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277735/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
[#277735] Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
[#277735]
Datum
2. Juni 2023 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen