Registrierungsdauer 1 Jahr bzw. 2 Jahre Einkommensgrenze Vormerkung für eine öffentliche geförderte Wohnung = Sozialwohnung
lt. Amt für Wohnen und Migration Rechtsangelegenheiten S-III-LR und Ihrer Webseite beträgt die Registrierungsdauer wie folgt:
EOF I = 2 Jahre
EOF II + III = 1 Jahr
https://stadt.muenchen.de/service/info/soziale-wohnraumversorgung/1073964/#:~:text=Die%20Registrierung%20gilt%20in%20Abh%C3%A4ngigkeit,Wohnungen%20suchen%20und%20sich%20bewerben.
Lt. Ihrer Webseite ist für die Registrierung ausschlaggebend das Einkommen unterhalb ALLER EOF-Stufen:
https://stadt.muenchen.de/service/info/soziale-wohnraumversorgung/1073964/
https://www.swg-schweinfurt.de/de/frage-details/was-bedeutet-einkommensorientiere-foerderung
Bekanntlich beträgt die Bearbeitungsdauer bereits rd. 6 Monate.
Auch ist innerhalb von einem Jahr mit keiner Wohnungsvergabe zu rechnen, zB in meinem Fall seit 14 Jahren registriert.
Weiterhin ist meist mit keiner Einkommensveränderung zu rechnen, zB Rentnern, bzw. sind meldepflichtig.
ANTRAG
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Es wird deshalb um Auskunft gebeten, warum in den EOF-Stufen II und III nur eine Registrierung von 1 Jahr erfolgt?
Ist zur Entlastung der Verwaltung und Bürger eine Registrierungsdauer aller EOF-Stufen für 2 Jahre vorgesehen?
https://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-wohnungsamt-schliessung-antraege-geschlossen-not-migration-sozialwohnungen-zr-13450372.html
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. Mai 2023
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6. Juni 2023
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