Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak (AHK Irak)
Während meiner Recherche bin ich auf eine kleine Anfrage im Bundesarchiv gestoßen, die sich auf die Drucksache 20/7330 auf bundestag.de bezieht. In Frage 15 dieser Anfrage wird die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand bezüglich der ordnungsgemäßen behördlichen Registrierung von Auslandshandelskammern, Delegationen oder Repräsentanzen im Ausland in den letzten zehn Jahren befragt. Ebenfalls wird nach etwaigen Beschwerden, Anzeigen oder Klagen in diesem Kontext gefragt.
Unsere Recherchen ergeben, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitgeteilt hat, dass der Status der AHK in Bagdad nach wie vor "in Klärung" sei. In diesem Zusammenhang haben wir mehrere Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Stimmt es, dass es eine Vereinbarung zwischen dem BMWK, dem DIHK und dem AA gibt, die vorsieht, die AHK Irak offiziell zu registrieren? Falls ja, könnten Sie uns bitte dieses Dokument zur Verfügung stellen? Wann wurde diese Vereinbarung getroffen? Da laut dem BMWK noch keine Registrierung der AHK Irak in Bagdad erfolgt ist, welche Konsequenzen zieht das AA daraus?
Könnten Sie bitte erläutern, was genau der Status "in Klärung" bedeutet? Was wird geklärt und mit wem genau? Warum dauert der Registrierungsprozess an? Gibt es offizielle Stellungnahmen von Seiten der irakischen oder deutschen Regierung hierzu?
Weshalb wurde die Entscheidung getroffen das Büro der AHK Irak auf dem Gelände der deutschen Botschaft in Bagdad einzurichten? Entsteht dadurch nicht der Eindruck, es handle sich um eine offizielle deutsche Behörde? Oder können Sie ausschließen, dass es zu Verwechslungen kommt?
Legen Vertreter der AHK Irak selbst offen, dass sie keine staatliche oder diplomatische Stelle seien, so dass keine Missverständnisse entstehen oder es zu Vorteilen kommt, die der AHK Irak sonst nicht zustehen würden? Falls nein, welche Konsequenzen hat die deutsche Botschaft gezogen und wurde der Sachverhalt gegenüber der irakischen Regierung bereits korrigiert?
Seit wann hat die AHK Irak in Bagdad ihre Tätigkeiten aufgenommen? Unsere Anfragen und die Sichtung von Dokumenten deuten darauf hin, dass dies mindestens seit 2010 der Fall ist. Damals noch als getrennte Büros mit zwei unterschiedlichen Delegierten: Herrn H. für Bagdad und Herrn W. für Erbil. Ist dies korrekt? Falls ja, spricht das für einen Registrierungsprozess, der bereits 14 Jahre dauert. Könnten Sie bitte die lange Dauer erläutern und weshalb das damalige DWIE jetzt an von der AHK VAE in Dubai verwaltet wird? Welche Argumente wurden getroffen, um die Entscheidung zu begründen?
Lokale Registrierungsbehörden in Bagdad und Erbil bestätigen uns gegenüber keine offizielle Registrierung der AHK in Bagdad. Es scheint jedoch eine Registrierung in Erbil zu geben. Unsere Befragungen von Rechtsanwälten zeigen, dass dies im Widerspruch zum lokalen Gesetz steht, da die Registrierung für Erbil in Bagdad keine Gültigkeit hat. Ist dies korrekt? Wenn ja, wie kann die AHK dann trotz fehlender offizieller Registrierung in Bagdad im Süden des Iraks tätig sein, wie man auf offiziellen Posts auf den Sozialen Medien sehen kann? Ist dies laut Gesetze des Irak erlaubt?
Ist es richtig, dass Mitarbeiter der AHK Irak Bagdad in der AHK Erbil gemeldet sind und trotz Ihrer Tätigkeiten und Aktivitäten im Süden des Irak weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsabgaben entrichten? Ist dieses Vorgehen mit dem irakischen Gesetz vereinbar? Welche Auswirkungen hätte es für das Ansehen der deutschen Wirtschaft, sollte es zu einer offiziellen Beschwerde oder Anzeige seitens der irakischen Regierung oder Dritter kommen, falls das Vorgehen als Rechtsbruch betrachtet wird? Für wen würden sich genau die Konsequenzen ergeben? Für die deutsche Botschaft? Für die AHK? Für den DIHK oder einer anderen Stelle?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum15. Januar 2024
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17. Februar 2024
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