Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak (AHK Irak)

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Während meiner Recherche bin ich auf eine kleine Anfrage im Bundesarchiv gestoßen, die sich auf die Drucksache 20/7330 auf bundestag.de bezieht. In Frage 15 dieser Anfrage wird die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand bezüglich der ordnungsgemäßen behördlichen Registrierung von Auslandshandelskammern, Delegationen oder Repräsentanzen im Ausland in den letzten zehn Jahren befragt. Ebenfalls wird nach etwaigen Beschwerden, Anzeigen oder Klagen in diesem Kontext gefragt.

Unsere Recherchen ergeben, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitgeteilt hat, dass der Status der AHK in Bagdad nach wie vor "in Klärung" sei. In diesem Zusammenhang haben wir mehrere Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Stimmt es, dass es eine Vereinbarung zwischen dem BMWK, dem DIHK und dem AA gibt, die vorsieht, die AHK Irak offiziell zu registrieren? Falls ja, könnten Sie uns bitte dieses Dokument zur Verfügung stellen? Wann wurde diese Vereinbarung getroffen? Da laut dem BMWK noch keine Registrierung der AHK Irak in Bagdad erfolgt ist, welche Konsequenzen zieht das AA daraus?

Könnten Sie bitte erläutern, was genau der Status "in Klärung" bedeutet? Was wird geklärt und mit wem genau? Warum dauert der Registrierungsprozess an? Gibt es offizielle Stellungnahmen von Seiten der irakischen oder deutschen Regierung hierzu?

Weshalb wurde die Entscheidung getroffen das Büro der AHK Irak auf dem Gelände der deutschen Botschaft in Bagdad einzurichten? Entsteht dadurch nicht der Eindruck, es handle sich um eine offizielle deutsche Behörde? Oder können Sie ausschließen, dass es zu Verwechslungen kommt?

Legen Vertreter der AHK Irak selbst offen, dass sie keine staatliche oder diplomatische Stelle seien, so dass keine Missverständnisse entstehen oder es zu Vorteilen kommt, die der AHK Irak sonst nicht zustehen würden? Falls nein, welche Konsequenzen hat die deutsche Botschaft gezogen und wurde der Sachverhalt gegenüber der irakischen Regierung bereits korrigiert?

Seit wann hat die AHK Irak in Bagdad ihre Tätigkeiten aufgenommen? Unsere Anfragen und die Sichtung von Dokumenten deuten darauf hin, dass dies mindestens seit 2010 der Fall ist. Damals noch als getrennte Büros mit zwei unterschiedlichen Delegierten: Herrn H. für Bagdad und Herrn W. für Erbil. Ist dies korrekt? Falls ja, spricht das für einen Registrierungsprozess, der bereits 14 Jahre dauert. Könnten Sie bitte die lange Dauer erläutern und weshalb das damalige DWIE jetzt an von der AHK VAE in Dubai verwaltet wird? Welche Argumente wurden getroffen, um die Entscheidung zu begründen?

Lokale Registrierungsbehörden in Bagdad und Erbil bestätigen uns gegenüber keine offizielle Registrierung der AHK in Bagdad. Es scheint jedoch eine Registrierung in Erbil zu geben. Unsere Befragungen von Rechtsanwälten zeigen, dass dies im Widerspruch zum lokalen Gesetz steht, da die Registrierung für Erbil in Bagdad keine Gültigkeit hat. Ist dies korrekt? Wenn ja, wie kann die AHK dann trotz fehlender offizieller Registrierung in Bagdad im Süden des Iraks tätig sein, wie man auf offiziellen Posts auf den Sozialen Medien sehen kann? Ist dies laut Gesetze des Irak erlaubt?

Ist es richtig, dass Mitarbeiter der AHK Irak Bagdad in der AHK Erbil gemeldet sind und trotz Ihrer Tätigkeiten und Aktivitäten im Süden des Irak weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsabgaben entrichten? Ist dieses Vorgehen mit dem irakischen Gesetz vereinbar? Welche Auswirkungen hätte es für das Ansehen der deutschen Wirtschaft, sollte es zu einer offiziellen Beschwerde oder Anzeige seitens der irakischen Regierung oder Dritter kommen, falls das Vorgehen als Rechtsbruch betrachtet wird? Für wen würden sich genau die Konsequenzen ergeben? Für die deutsche Botschaft? Für die AHK? Für den DIHK oder einer anderen Stelle?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    15. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Während meiner Recherche bin ich auf …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak (AHK Irak) [#297214]
Datum
15. Januar 2024 10:03
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Während meiner Recherche bin ich auf eine kleine Anfrage im Bundesarchiv gestoßen, die sich auf die Drucksache 20/7330 auf bundestag.de bezieht. In Frage 15 dieser Anfrage wird die Bundesregierung nach ihrem Kenntnisstand bezüglich der ordnungsgemäßen behördlichen Registrierung von Auslandshandelskammern, Delegationen oder Repräsentanzen im Ausland in den letzten zehn Jahren befragt. Ebenfalls wird nach etwaigen Beschwerden, Anzeigen oder Klagen in diesem Kontext gefragt. Unsere Recherchen ergeben, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitgeteilt hat, dass der Status der AHK in Bagdad nach wie vor "in Klärung" sei. In diesem Zusammenhang haben wir mehrere Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Stimmt es, dass es eine Vereinbarung zwischen dem BMWK, dem DIHK und dem AA gibt, die vorsieht, die AHK Irak offiziell zu registrieren? Falls ja, könnten Sie uns bitte dieses Dokument zur Verfügung stellen? Wann wurde diese Vereinbarung getroffen? Da laut dem BMWK noch keine Registrierung der AHK Irak in Bagdad erfolgt ist, welche Konsequenzen zieht das AA daraus? Könnten Sie bitte erläutern, was genau der Status "in Klärung" bedeutet? Was wird geklärt und mit wem genau? Warum dauert der Registrierungsprozess an? Gibt es offizielle Stellungnahmen von Seiten der irakischen oder deutschen Regierung hierzu? Weshalb wurde die Entscheidung getroffen das Büro der AHK Irak auf dem Gelände der deutschen Botschaft in Bagdad einzurichten? Entsteht dadurch nicht der Eindruck, es handle sich um eine offizielle deutsche Behörde? Oder können Sie ausschließen, dass es zu Verwechslungen kommt? Legen Vertreter der AHK Irak selbst offen, dass sie keine staatliche oder diplomatische Stelle seien, so dass keine Missverständnisse entstehen oder es zu Vorteilen kommt, die der AHK Irak sonst nicht zustehen würden? Falls nein, welche Konsequenzen hat die deutsche Botschaft gezogen und wurde der Sachverhalt gegenüber der irakischen Regierung bereits korrigiert? Seit wann hat die AHK Irak in Bagdad ihre Tätigkeiten aufgenommen? Unsere Anfragen und die Sichtung von Dokumenten deuten darauf hin, dass dies mindestens seit 2010 der Fall ist. Damals noch als getrennte Büros mit zwei unterschiedlichen Delegierten: Herrn H. für Bagdad und Herrn W. für Erbil. Ist dies korrekt? Falls ja, spricht das für einen Registrierungsprozess, der bereits 14 Jahre dauert. Könnten Sie bitte die lange Dauer erläutern und weshalb das damalige DWIE jetzt an von der AHK VAE in Dubai verwaltet wird? Welche Argumente wurden getroffen, um die Entscheidung zu begründen? Lokale Registrierungsbehörden in Bagdad und Erbil bestätigen uns gegenüber keine offizielle Registrierung der AHK in Bagdad. Es scheint jedoch eine Registrierung in Erbil zu geben. Unsere Befragungen von Rechtsanwälten zeigen, dass dies im Widerspruch zum lokalen Gesetz steht, da die Registrierung für Erbil in Bagdad keine Gültigkeit hat. Ist dies korrekt? Wenn ja, wie kann die AHK dann trotz fehlender offizieller Registrierung in Bagdad im Süden des Iraks tätig sein, wie man auf offiziellen Posts auf den Sozialen Medien sehen kann? Ist dies laut Gesetze des Irak erlaubt? Ist es richtig, dass Mitarbeiter der AHK Irak Bagdad in der AHK Erbil gemeldet sind und trotz Ihrer Tätigkeiten und Aktivitäten im Süden des Irak weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsabgaben entrichten? Ist dieses Vorgehen mit dem irakischen Gesetz vereinbar? Welche Auswirkungen hätte es für das Ansehen der deutschen Wirtschaft, sollte es zu einer offiziellen Beschwerde oder Anzeige seitens der irakischen Regierung oder Dritter kommen, falls das Vorgehen als Rechtsbruch betrachtet wird? Für wen würden sich genau die Konsequenzen ergeben? Für die deutsche Botschaft? Für die AHK? Für den DIHK oder einer anderen Stelle?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297214/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
505-511.03 E IFG 23-2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informa…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 23-2023 | Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak (AHK Irak)
Datum
18. Januar 2024 10:14
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB
image002.png
8,7 KB


505-511.03 E IFG 23-2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt wird sich bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 23-2024 an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegati…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage 23-2023 | Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak (AHK Irak) [#297214]
Datum
18. Februar 2024 15:44
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak (AHK Irak)“ vom 15.01.2024 (#297214) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegati…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage 23-2023 | Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak (AHK Irak) [#297214]
Datum
22. Februar 2024 10:29
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak (AHK Irak)“ vom 15.01.2024 (#297214) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Registrierungsstatus und rechtliche Rahmenbedingungen der Delegation der deutschen Wirtschaft im Irak (AHK Irak)“ [#297214]
Datum
20. März 2024 21:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/297214/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet wurde, da die versprochene Antwort bislang nicht geliefert wurde! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 297214.pdf - 2024-01-18_1-image001.jpg - 2024-01-18_1-image002.png Anfragenr: 297214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297214/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Nicht-öffentliche Anhänge:
27924-2024eingangsbesttigung.pdf
171,3 KB
datenschutzerklrung.pdf
169,5 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.