Regressierungen, Inanspruchnahmen von Ärzten im Rahmen der Erteilung von Beschäftigungsverboten

- Unterlagen aus denen hervorgeht, ob Regressierungen, Inanspruchnahmen von Ärzten im Rahmen der Erteilung von Beschäftigungsverboten existieren
- ggf. vorhandene Rechtsgutachten beispielsweise des wissenschaftlichen Dienstes dazu
- ggf. vorhandenes Zahlenmaterial zu solchen Regressierungen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen aus …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regressierungen, Inanspruchnahmen von Ärzten im Rahmen der Erteilung von Beschäftigungsverboten [#248818]
Datum
11. Mai 2022 19:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen aus denen hervorgeht, ob Regressierungen, Inanspruchnahmen von Ärzten im Rahmen der Erteilung von Beschäftigungsverboten existieren - ggf. vorhandene Rechtsgutachten beispielsweise des wissenschaftlichen Dienstes dazu - ggf. vorhandenes Zahlenmaterial zu solchen Regressierungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248818/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Regressierungen Inanspruchnahmen von Ärzten im Rahmen der Erteilung von Beschäftigungsverbot…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Regressierungen Inanspruchnahmen von Ärzten im Rahmen der Erteilung von Beschäftigungsverboten #2... [#248818]
Datum
12. Mai 2022 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
WG: Regressierungen Inanspruchnahmen von Ärzten im Rahmen der Erteilung von Beschäftigungsverboten #2... [#2488…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Regressierungen Inanspruchnahmen von Ärzten im Rahmen der Erteilung von Beschäftigungsverboten #2... [#248818]
Datum
18. Mai 2022 06:26
Status
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1,6 KB
image002.png
2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bzgl. Ihres u.a. Antrages gehen wir davon aus, dass er sich auf Regresse im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach §§ 106 ff. SGB V bezieht, auch wenn es in diesem Rahmen nicht zu Beschäftigungsverboten kommen kann. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird durch Prüfstellen nach § 106c SGB V, die von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene gebildet werden, durchgeführt. Eine Berichtspflicht an das BMG besteht nicht, so dass die beantragten Unterlagen oder Informationen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen