Regulierung Indexmiete

Indexmieten, die an den VPI gekoppelt sind, erhöhen sich innerhalb der letzten 2 Jahre teilweise um 20%, da der VPI aufgrund der Mehrwertsteuersenkung teilweise künstlich gedrückt wurde. Selbst Staffelmieten sind laut BGB mehr reguliert, da bei Staffelmietverträgen ein Aufschlag aufgrund von Modernisierungskosten ausgeschlossen ist. Zwar wird die Inflation nicht bei 7% bleiben, da sich die Kostensteigerung bei Indexmietverträgen allerdings kummulieren, kann es zu Steigerungen von gut 25% innerhalb von 3 Jahren kommen. Überlegt Ihr Ministerium, Mieter*innen zu schützen? Diese Mietsteigerungen sind nicht tragbar und nicht zu rechtfertigen, da dem Vermieter keine zwangsläufigen jährlichen inflationsgetriebene Kosten an der Immobilie entstehen. Da wir diese Situation mit dieser hohen Inflation in Kombination mit unregulierten Indexmietverträgen so in der Vergangenheit nie hatten, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Ist Ihrer Behörde dieses Problem bewusst und arbeitet bereits an einer Lösung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Indexmieten, die an den VPI gekoppelt…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regulierung Indexmiete [#290976]
Datum
25. Oktober 2023 13:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Indexmieten, die an den VPI gekoppelt sind, erhöhen sich innerhalb der letzten 2 Jahre teilweise um 20%, da der VPI aufgrund der Mehrwertsteuersenkung teilweise künstlich gedrückt wurde. Selbst Staffelmieten sind laut BGB mehr reguliert, da bei Staffelmietverträgen ein Aufschlag aufgrund von Modernisierungskosten ausgeschlossen ist. Zwar wird die Inflation nicht bei 7% bleiben, da sich die Kostensteigerung bei Indexmietverträgen allerdings kummulieren, kann es zu Steigerungen von gut 25% innerhalb von 3 Jahren kommen. Überlegt Ihr Ministerium, Mieter*innen zu schützen? Diese Mietsteigerungen sind nicht tragbar und nicht zu rechtfertigen, da dem Vermieter keine zwangsläufigen jährlichen inflationsgetriebene Kosten an der Immobilie entstehen. Da wir diese Situation mit dieser hohen Inflation in Kombination mit unregulierten Indexmietverträgen so in der Vergangenheit nie hatten, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Ist Ihrer Behörde dieses Problem bewusst und arbeitet bereits an einer Lösung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290976/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. Oktober 2023. Ich möchte darauf …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Regulierung Indexmiete [#290976] - BMJ-ID: [36349002]
Datum
26. Oktober 2023 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. Oktober 2023. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Die im Zuge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine gestiegenen Preise belasten viele Menschen stark. Um diese Belastung abzumildern, hat die Bundesregierung umfangreiche finanzielle Maßnahmen auf den Weg gebracht, von der auch Mieterinnen und Mieter profitieren. So hat u.a. die Deckelung der Gas- und Strompreise zu einer Entschärfung der Situation beigetragen. Zudem sieht es so aus, als sei der Peak mittlerweile erreicht. Im September lag die Inflationsrate bei +4,5 % und fiel damit auf den niedrigsten Wert seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine. Der Diskussion um das von Ihnen aufgeworfenen Thema der Indexmieten ist sich das Bundesministerium der Justiz selbstverständlich dennoch bewusst und prüft fortlaufend, ob sich aus der aktuellen Situation gesetzgeberischer Handlungsbedarf auch im Wohnraummietrecht ergibt. Bei dem Thema ist aber zu berücksichtigen, dass Indexmietverträge lange Zeit für Mieter und Vermieter ein gut funktionierendes Konstrukt dargestellt haben. Für Mieter waren Indexmietverträge in den letzten Jahren bei niedriger Inflation sogar vorteilhaft, da die ortsübliche Miete vielerorts deutlich anstieg und Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (nach § 558 BGB) bei Indexmietverträgen ausgeschlossen sind. Zudem muss beachtet werden, dass jedenfalls eine dauerhafte oder längerfristige Begrenzung der Mietpreissteigerungen (deutlich) unterhalb der Inflationsrate aus grundrechtlicher Sicht risikobehaftet wäre. Bezahlbares Wohnen ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen – nicht erst seit der Energiekrise. Das Bundesministerium der Justiz wird einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode vereinbarten mietrechtlichen Vorhaben vor-legen. Der Gesetzentwurf wird auch mieterschützende Regelungen enthalten. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen