Regulierung Indexmiete

Indexmieten, die an den VPI gekoppelt sind, erhöhen sich innerhalb der letzten 2 Jahre teilweise um 20%, da der VPI aufgrund der Mehrwertsteuersenkung teilweise künstlich gedrückt wurde. Selbst Staffelmieten sind laut BGB mehr reguliert, da bei Staffelmietverträgen ein Aufschlag aufgrund von Modernisierungskosten ausgeschlossen ist. Zwar wird die Inflation nicht bei 7% bleiben, da sich die Kostensteigerung bei Indexmietverträgen allerdings kummulieren, kann es zu Steigerungen von gut 25% innerhalb von 3 Jahren kommen. Überlegt Ihr Ministerium, Mieter*innen zu schützen? Diese Mietsteigerungen sind nicht tragbar und nicht zu rechtfertigen, da dem Vermieter keine zwangsläufigen jährlichen inflationsgetriebene Kosten an der Immobilie entstehen. Da wir diese Situation mit dieser hohen Inflation in Kombination mit unregulierten Indexmietverträgen so in der Vergangenheit nie hatten, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Ist Ihrer Behörde dieses Problem bewusst und arbeitet bereits an einer Lösung?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Regulierung Indexmiete [#290977]
Datum
25. Oktober 2023 13:18
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Indexmieten, die an den VPI gekoppelt sind, erhöhen sich innerhalb der letzten 2 Jahre teilweise um 20%, da der VPI aufgrund der Mehrwertsteuersenkung teilweise künstlich gedrückt wurde. Selbst Staffelmieten sind laut BGB mehr reguliert, da bei Staffelmietverträgen ein Aufschlag aufgrund von Modernisierungskosten ausgeschlossen ist. Zwar wird die Inflation nicht bei 7% bleiben, da sich die Kostensteigerung bei Indexmietverträgen allerdings kummulieren, kann es zu Steigerungen von gut 25% innerhalb von 3 Jahren kommen. Überlegt Ihr Ministerium, Mieter*innen zu schützen? Diese Mietsteigerungen sind nicht tragbar und nicht zu rechtfertigen, da dem Vermieter keine zwangsläufigen jährlichen inflationsgetriebene Kosten an der Immobilie entstehen. Da wir diese Situation mit dieser hohen Inflation in Kombination mit unregulierten Indexmietverträgen so in der Vergangenheit nie hatten, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Ist Ihrer Behörde dieses Problem bewusst und arbeitet bereits an einer Lösung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290977/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - Z. 62/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Ant…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Regulierung Indexmiete [#290977]
Datum
2. November 2023 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 62/23 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 25.10.2023 Anlage 1 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag ist am 25.10.2023 im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Fragestellung dem IFG NRW in der vorliegenden Form nicht zugänglich ist. Ihre Fragen sind nicht auf den Zugang zu den hier vorhandenen Informationen gerichtet, sondern als Handlungsaufforderung formuliert. Dies vorausgeschickt, ist zur Thematik Nachfolgendes zu bemerken: Die durch die zuletzt hohe Inflation bedingte Problematik des Preisanstiegs bei Indexmieten ist dem Ministerium der Justiz bekannt. Da die Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht beim Bund liegt, ist der Bundesgesetzgeber gefordert, tätig zu werden. Im vergangenen Jahr ist die Problematik sowohl vom Bundesrat als auch von der Justizministerkonferenz und der Verbraucherschutzministerkonferenz thematisiert worden. Sowohl der Bundesrat als auch die genannten Ministerkonferenzen haben den Bundesminister der Justiz aufgefordert, zum Schutz der Mieterinnen und Mieter die Einführung einer wirksamen dämpfenden Regelung zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen