Reha Psychisch Kranker

Welche Kosten übernimmt die DRV bei einer Reha Psychisch Kranker (Tagessätze, Vertragsinhalt,etc.) ? Sofern verschiedene Kostensätze/Verträge vorliegen, wird auch um Darlegung gebeten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Dezember 2021
  • Frist
    19. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Kosten übe…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reha Psychisch Kranker [#235854]
Datum
17. Dezember 2021 17:27
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten übernimmt die DRV bei einer Reha Psychisch Kranker (Tagessätze, Vertragsinhalt,etc.) ? Sofern verschiedene Kostensätze/Verträge vorliegen, wird auch um Darlegung gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235854/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3070-333-IFG Bitte immer angeben Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer …
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antwort: Reha Psychisch Kranker [#235854]
Datum
20. Dezember 2021 10:09
Status
Warte auf Antwort
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5,5 KB


unser Az: 3070-333-IFG Bitte immer angeben Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 17.12.2021. Wir werden hinsichtlich Ihres Auskunftsbegehrens unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-32/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestä…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Reha Psychisch Kranker [#235854]
Datum
20. Dezember 2021 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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Unser Az. 3070-333-007-32/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom heutigen Tage bestätigen Ihnen ausdrücklich den Eingang Ihres Antrages vom 17.12.2021. Wir sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht und möchten Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-32/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in im Nachgang zu unserer ergänzenden M…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Reha Psychisch Kranker [#235854]
Datum
7. März 2022 08:17
Status
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Unser Az. 3070-333-007-32/2021 (Bitte stets angeben) Sehr Antragsteller/in im Nachgang zu unserer ergänzenden Mitteilung vom 20.12.2021 nehmen wir zu Ihrem Begehren abschließend Stellung. Bevor wir hierauf jedoch näher eingehen, möchten wir uns für die aufgrund eines bedauerlichen Büroversehens entstandene Verzögerung ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen. Voranzustellen ist im vorliegenden Fall, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund, wie die übrigen Rentenversicherungsträger auch, sämtliche Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation entstehen. Mit den einzelnen Rehabilitationseinrichtungen wird ein täglicher Vergütungssatz vereinbart, mit dem sämtliche Kosten grundsätzlich abgegolten sind. Daneben können nur noch anfallende Fahrtkosten im Rahmen der geltenden Reisekostenrichtlinien und unter bestimmten Voraussetzungen auch Medikamentenkosten abgerechnet werden. Die täglichen Vergütungssätze werden individuell mit den Einrichtungen verhandelt und vertraglich vereinbart. Die DRV Bund ist grundsätzlich nicht Federführer von Einrichtungen zur Rehabilitation psychisch Kranker und somit nicht an der Verhandlung der Vergütungssätze beteiligt. Vielmehr werden die vereinbarten Vergütungssätze aufgrund des Federführungsprinzips übernommen. Sowohl der Vertragsinhalt als auch die konkrete Höhe der täglichen Vergütungssätze stellen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweiligen Vertragspartner im Sinne des § 1 Nr. lit. a bis c des Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) dar und unterfallen damit dem Ausnahmetatbestand von § 6 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG). Als Folge dessen besteht derzeit kein Anspruch auf Informationszugang. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ist ein Verwaltungsakt demjenigen bzw. derjenigen bekanntzugeben, für den oder die er bestimmt ist. Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens, insbesondere dann, wenn ein Antrag ganz oder teilweise abschlägig zu bescheiden ist, haben wir zu gewährleisten, dass die Identität der Beteiligten, hier also auch die Ihre als Antragstellerin und Bescheidempfängerin, zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Dies kann jedoch bei der Beantwortung Ihres Informationsersuchens unter Verwendung einer über das Portal FragDenStaat.de generierten E-Mail-Anschrift nicht sichergestellt werden. Sofern Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund weiterverfolgen möchten, bitten wir Sie, uns unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens Ihre zustellungsfähige Postanschrift mitzuteilen, damit wir Ihr Anliegen ordnungsgemäß bescheiden können. Sollten wir bis zum 07.04.2022 keine Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass sich die Angelegenheit für Sie erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen