Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Das Intranetangebot Reha und Fachliche Weisungen Reha SGB II
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 193603
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/193603/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
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Für Mitarbeiter der BA gibt es die Seite „Aktuelles“. Das ist eine Übersicht in PDF-Form (muss also nicht erst erstellt werden). Darin werden nur laufend Neuerungen aufgeführt. U.a. auch Weisungen, die ja veröffentlicht sind. REHA eben nur, wenn es etwas Neues gibt.
Aber die REHA-Leistungen liegen vermutlich auf einem anderen Pfad. Deshalb vielleicht Screenshot des Pfades anfordern, auf den die Mitarbeiter, die die Leistungen auszahlen, zurückgreifen. Aber: Damit ein Mitarbeiter alle Dokumente auf dem Bildschirm sieht, muss er wahrscheinlich die richtige Benutzerrolle besitzen. Eine BA-Rollenobergruppe lautet „Leistung, Förderung SGB II“. Ich weiß es nicht, aber es könnte sein, dass ein Mitarbeiter (Ifg-Sachbearbeiter) ohne diese Berechtigung nur einen leeren Bildschirm abfotografiert?
Übrigens kann von einem Bildschirm ein PDF-Ausdruck und/oder ein Screenshot erstellt werden. Der PDF-Ausdruck beinhaltet aber evtl. nicht alle details.