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Reichsbürger im Wartburgkreis

1) Wie viele als „Reichsbürger“eingestufte Personen lebten nach Ihrer Schätzung in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Wartburgkreis?

2) Welche Bezüge und Überschneidungen von „Reichsbürger“zur rechtsextremen Szene sind Ihnen aktuell bekannt?

3) Welche Erkenntnisse liegen Ihnen hinsichtlich der von „Reichsbürgern“ begangenen Straftaten vor?

4.1) Wie viele als „Reichsbürger“eingestufte Personen haben aktuell eine waffenrechtliche Erlaubnis?

4.2) Wie viele von diesen Personen sind im Besitz von Waffen?

5) Wie schätzen Sie die Dunkelziffer der „Reichsbürger“ein, die im Besitz einer Waffe/von Waffen sind, obwohl sie keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen?

6) Wollen Sie den legalen und illegalen Waffenbesitz der „Reichsbürger“begrenzen? Mit welchen Maßnahmen begegnen Sie allgemein sog. „Reichsbürgern“?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2020
  • Frist
    25. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie vi…
An Landkreis Wartburgkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reichsbürger im Wartburgkreis [#201539]
Datum
23. Oktober 2020 17:48
An
Landkreis Wartburgkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele als „Reichsbürger“eingestufte Personen lebten nach Ihrer Schätzung in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Wartburgkreis? 2) Welche Bezüge und Überschneidungen von „Reichsbürger“zur rechtsextremen Szene sind Ihnen aktuell bekannt? 3) Welche Erkenntnisse liegen Ihnen hinsichtlich der von „Reichsbürgern“ begangenen Straftaten vor? 4.1) Wie viele als „Reichsbürger“eingestufte Personen haben aktuell eine waffenrechtliche Erlaubnis? 4.2) Wie viele von diesen Personen sind im Besitz von Waffen? 5) Wie schätzen Sie die Dunkelziffer der „Reichsbürger“ein, die im Besitz einer Waffe/von Waffen sind, obwohl sie keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen? 6) Wollen Sie den legalen und illegalen Waffenbesitz der „Reichsbürger“begrenzen? Mit welchen Maßnahmen begegnen Sie allgemein sog. „Reichsbürgern“?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 201539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201539/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Wartburgkreis
Reichsbürger im Wartburgkreis Antrag per E-Mail vom 23.10.2020 nach dem ThürTG/ ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen un…
Von
Landkreis Wartburgkreis
Betreff
Reichsbürger im Wartburgkreis
Datum
19. November 2020 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Reichsbürger im Wartburgkreis Antrag per E-Mail vom 23.10.2020 nach dem ThürTG/ ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihr o.g. Auskunftsersuchen verweise ich auf die anliegende Antwort der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen Nr. 7/302 (Drs. 7-1155) sowie Nr. 7/308 (Drs. 7-845). Ich weise darauf hin, dass nach § 12 Abs. 1 Nr. 1e) und Nr. 2 c) Thüringer Transparenzgesetz kein weitergehender Auskunftsanspruch besteht. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.