Reichweite des Anspruchs aus Nr. 1.3 des SV-Erlasses
Sämtliche vorliegenden Informationen zur Reichweite des Anspruchs aus Nr. 1.3 S. 2 des SV-Erlasses ("Deshalb sollen Lehrkräfte, Eltern und Schulaufsichtsbehörden sie bei ihrer Tätigkeit unterstützen."). Insbesondere Kommunikation mit den Bezirksregierungen und Schulleitungen ist von Interesse. Personenbezogene Daten können Sie schwärzen.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. November 2022
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16. Dezember 2022
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- Von
- Moritz Bayerl
- Betreff
- Reichweite des Anspruchs aus Nr. 1.3 des SV-Erlasses [#263247]
- Datum
- 14. November 2022 21:47
- An
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Empfangsbestätigung
- Datum
- 14. November 2022 21:47
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Moritz Bayerl
- Betreff
- AW: Empfangsbestätigung [#263247]
- Datum
- 16. Dezember 2022 01:01
- An
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Moritz Bayerl
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Reichweite des Anspruchs aus Nr. 1.3 des SV-Erlasses“ [#263247]
- Datum
- 16. Dezember 2022 01:02
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Reichweite des Anspruchs aus Nr. 1.3 des SV-Erlasses [#263247]
- Datum
- 16. Dezember 2022 09:39
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 16. Dezember 2022 11:05
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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