Reichweitenanalysen libra Rechtsbriefing

Reichweitenanalysen zum von der juris GmbH betriebenen Portal "www.libra-rechtsbriefing.de“ zum Jahr 2022. Insbesondere Dokumente, aus denen die sogenannten „page visits“ und „page impressions“ sowie die Entwicklung der Abonnenten des von libra versandten Newsletters hervorgehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
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Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Reichweitenanalysen zum von der juris…
An juris GmbH - Das juristische Informationssystem Deutschland Details
Von
Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow
Betreff
Reichweitenanalysen libra Rechtsbriefing [#267534]
Datum
11. Januar 2023 14:27
An
juris GmbH - Das juristische Informationssystem Deutschland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Reichweitenanalysen zum von der juris GmbH betriebenen Portal "www.libra-rechtsbriefing.de“ zum Jahr 2022. Insbesondere Dokumente, aus denen die sogenannten „page visits“ und „page impressions“ sowie die Entwicklung der Abonnenten des von libra versandten Newsletters hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow Anfragenr: 267534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267534/ Postanschrift Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Hermann von Engelbrechten-Ilow
juris GmbH - Das juristische Informationssystem Deutschland
[Ticket#2023011133001631] Ihre Supportanfrage Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. > An…
Von
juris GmbH - Das juristische Informationssystem Deutschland
Betreff
[Ticket#2023011133001631] Ihre Supportanfrage
Datum
11. Januar 2023 14:27
Status
Warte auf Antwort
Liebe Kundin, lieber Kunde, vielen Dank für Ihre Nachricht. > Antrag nach dem IFG/UIG/VIG > > Guten Tag, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Ticketnummer lautet: 2023011133001631 Wir bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich und melden uns bei Ihnen. Haben Sie Ergänzungen zu Ihrer Anfrage? Dann antworten Sie einfach auf diese E-Mail. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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juris GmbH - Das juristische Informationssystem Deutschland
Sehr geehrter Herr von Engelbrechten-Ilow, auf Ihre Informationsanfrage vom 11. Januar 2023 weisen wir Sie darauf…
Von
juris GmbH - Das juristische Informationssystem Deutschland
Betreff
[Ticket#2023012433000607] Ihre Anfrage zu Reichweitenanalysen libra Rechtsbriefing [#267534]
Datum
24. Januar 2023 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Engelbrechten-Ilow, auf Ihre Informationsanfrage vom 11. Januar 2023 weisen wir Sie darauf hin, dass es sich bei der juris GmbH (juris) um keine nach § 1 Abs. 1 IFG zur Auskunft verpflichtete Stelle handelt. juris ist weder eine Bundeseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 IFG, noch wird sie im Rahmen des Libra Rechtsbriefings als Verwaltungshelferin im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 3 IFG tätig. Das Libra Rechtsbriefing dient insbesondere auch nicht der Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 3 IFG. Dementsprechend bezieht sich Ihre Informationsanfrage auch nicht auf amtliche Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 IFG, weil die angefragten Aufzeichnungen nicht amtlichen Zwecken dienen (§ 2 Nr. 1 IFG). Auch wenn es aus den vorstehend genannten Gründen nicht darauf ankommt, weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass die von Ihnen gewünschte Reichweitenanalyse jedenfalls als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 6 S. 2 IFG geschützt wäre. Eine Offenlegung der gewünschten Informationen zu Abrufzahlen und Abonnenten könnte Marktkonkurrenten umfangreiche Rückschlüsse zur Positionierung von juris am Markt ermöglichen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachhaltig schädigen. Auch deshalb kann daher keine Offenlegungspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehen. ​ Mit freundlichen Grüßen