Reifenbindung an Krafträdern aufgehoben?
in dem Artikel "Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern"
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html
steht unter Fall 1a), dass es für Fahrzeuge mit einer EU-Typgenehmigung zulässig ist, den Reifen eines anderen Herstellers zu fahren, als in CoC oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist, sofern der neue Reifen ein typgenehmigter Reifen ist und in Bauart und Dimensionen exakt mit den Eintragungen in der CoC übereinstimmt und die Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitskategorie gleich oder höherwertig sind.
Bedeutet dies, dass die früher bei Motorrädern üblichen Reifenbindungen an bestimmte Reifenmodelle, bestimmte Reifenhersteller bzw bestimmte Kombinationen (z.B. "Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig") seit der Neuregelung entfallen sind? Ist es zulässig, trotz Reifenbindung an ein bestimmtes Reifenmodell, ohne Eintragung in die Papiere einen typgenehmigten Reifen eines anderen Herstellers bzw ein anderes Reifenmodell zu verwenden, sofern die "harten" Parameter (Dimension, Bauart, Geschwindigkeit, Tragfähigkeit) übereinstimmen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Juli 2020
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1. September 2020
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