Reinigung der S- und U-Bahnstationen in Frankfurt am Main
Hiermit möchte ich im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes eine Anfrage stellen, um Informationen über die rechtlichen Verpflichtungen zur Reinigung der S- und U-Bahnstationen in Frankfurt am Main zu erhalten. Insbesondere interessiert mich, welche Instanz für die Reinigung zuständig ist und in welchem Umfang diese Verpflichtungen erfüllt werden.
Konkret bin ich auf die Zustände in der U-Bahnstation Merianplatz aufmerksam geworden, wo die Wand einen stark verschmutzten Eindruck vermittelt. Dies hat mich dazu veranlasst, die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen zur Reinigung der Stationen in Frage zu stellen.
Im Hinblick darauf bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für den Reinigungszustand der S- und U-Bahnstationen in Frankfurt am Main?
2. Welche Behörde oder Organisation ist für die Durchführung der Reinigung verantwortlich?
3. Gibt es festgelegte Reinigungsintervalle für die Stationen? Wenn ja, welche sind vorgesehen und wie wurden diese festgelegt?
4. Welche Maßnahmen ergreift der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), um sicherzustellen, dass die Reinigungsvorschriften eingehalten werden?
5. Liegen dem RMV Informationen über Beschwerden oder Hinweise hinsichtlich der Sauberkeit in den S- und U-Bahnstationen vor? Falls ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um auf solche Beschwerden zu reagieren?
6. Wie sieht das Monitoring und die Qualitätssicherung der Reinigung in den S- und U-Bahnstationen aus? Gibt es Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass die Reinigung angemessen und regelmäßig durchgeführt wird?
7. Sind finanzielle Mittel für die Reinigung der Stationen vorgesehen? Wie werden diese Mittel bereitgestellt und verwaltet?
8. Wann und von welchem Unternehmen wurde die U-Bahnstation Merianplatz zuletzt gereinigt? Welche konkreten Reinigungsmaßnahmen wurden ergriffen? Wann ist die nächste Reinigung vorgesehen?
Information nicht vorhanden
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Datum4. Juni 2023
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7. Juli 2023
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