Reinigung des Grafschafter Rad- und Wanderweges

Ich bin begeisterter Wanderer, Radfahrer und Spaziergänger. Ich nutze ich sehr oft den Grafschafter Rad- und Wanderweg. Dabei muss ich feststellen, dass die Reinigung des Weges und der angrenzenden Grünflächen insbesondere im Bereich zwischen Busbahnhof (Essenberger Str.) und der Strasse im Ohl gar nicht oder in extrem langen Intervallen (mehrer Monate) durchgeführt werden. Hier sammelt sich Müll, zum Teil ist die Fahrbahn jetzt noch vom Herbstlaub dick bedeckt, was zu Rutschgefahr/Verkehrsgefährdung führt.
Entsprechende Hinweise an die ENNI blieben erfolglos.
So frage ich
1. Wer ist für die Reinigung des Weges und der Grünflächen verantwortlich?
2. Welche Vorgaben / Regelungen gelten für die Reinigung und Müllbeseitigung?
3.Warum reagiert die ENNI als AöR nicht auf Hinweise?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Ferdi Philippsen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Moers Details
Von
Ferdi Philippsen
Betreff
Reinigung des Grafschafter Rad- und Wanderweges [#238033]
Datum
19. Januar 2022 07:27
An
Kommunalverwaltung Moers
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin begeisterter Wanderer, Radfahrer und Spaziergänger. Ich nutze ich sehr oft den Grafschafter Rad- und Wanderweg. Dabei muss ich feststellen, dass die Reinigung des Weges und der angrenzenden Grünflächen insbesondere im Bereich zwischen Busbahnhof (Essenberger Str.) und der Strasse im Ohl gar nicht oder in extrem langen Intervallen (mehrer Monate) durchgeführt werden. Hier sammelt sich Müll, zum Teil ist die Fahrbahn jetzt noch vom Herbstlaub dick bedeckt, was zu Rutschgefahr/Verkehrsgefährdung führt. Entsprechende Hinweise an die ENNI blieben erfolglos. So frage ich 1. Wer ist für die Reinigung des Weges und der Grünflächen verantwortlich? 2. Welche Vorgaben / Regelungen gelten für die Reinigung und Müllbeseitigung? 3.Warum reagiert die ENNI als AöR nicht auf Hinweise?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ferdi Philippsen Anfragenr: 238033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238033/ Postanschrift Ferdi Philippsen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ferdi Philippsen
Kommunalverwaltung Moers
Sehr geehrter Herr Philippsen, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
WG: Reinigung des Grafschafter Rad- und Wanderweges [#238033]
Datum
19. Januar 2022 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Philippsen, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zum Grafschafter Rad- und Wanderweg. Ihr Anliegen wird federführend durch den Fachdienst 8.2 - Verkehrsplanung bearbeitet und beantwortet. Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen eine schriftliche Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Moers
Sehr geehrter Herr Philippsen, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Reinig…
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
WG: Reinigung des Grafschafter Rad- und Wanderweges [#238033]
Datum
21. Januar 2022 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Philippsen, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Reinigung des Grafschafter Rad- und Wanderweges. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass es sich bei diesem um eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche der Stadt Moers handelt. Als hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Moers übernimmt allerdings die ENNI Stadt und Service Niederrhein AöR im operativen Bereich kommunale Infrastruktur-Dienstleistungen. Dazu gehören neben der Straßenreinigung und der Müllbeseitigung auch die Unterhaltung und die Kontrolle der Straßen und Grünflächen. Vor dem Hintergrund, dass die ENNI Stadt und Service Niederrhein als Anstalt öffentlichen Rechts eine eigenständige juristische Person darstellt, möchte ich Sie bitten, Ihre Fragen zu Verfahrensabläufen unmittelbar an den dortigen Vorstand zu richten. Die Postanschrift lautet: ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Am Jostenhof 15 47441 Moers Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Ferdi Philippsen
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> leider sind meine Fragen nicht vollständig beantwort…
An Kommunalverwaltung Moers Details
Von
Ferdi Philippsen
Betreff
AW:Reinigung des Grafschafter Rad- und Wanderweges [#238033]
Datum
21. Januar 2022 17:05
An
Kommunalverwaltung Moers
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> leider sind meine Fragen nicht vollständig beantwortet worden. Ich gehe davon aus, dass die ENNI sich ihre Regeln und Vorgaben nicht selber erstellt. Vielmehr dürften städtische Satzungen/Verordnungen und ggf ein öffentlich-rechtlicher (?) Vertrag Grundlage für das Handeln der ENNI sein. Ich bitte um Kopie dieses Vertrags in digitaler Form, ggf. auch in Auszügen, die die Thematik meiner Anfrage behandeln. Mit freundlichen Grüßen Ferdi Philippsen Anfragenr: 238033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238033/

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Kommunalverwaltung Moers
Sehr geehrter Herr Philippsen, die Bereiche Abfallentsorgung und Straßenreinigung erfüllt die ENNI AöR in eigen…
Von
Kommunalverwaltung Moers
Betreff
Antwort: AW:Reinigung des Grafschafter Rad- und Wanderweges [#238033]
Datum
24. Januar 2022 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Philippsen, die Bereiche Abfallentsorgung und Straßenreinigung erfüllt die ENNI AöR in eigener Zuständigkeit und auf Grundlage durch Selbige erlassener Satzungen. Diese könne unter https://www.enni.de/satzungen/ eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen