Reinigung öffentlicher Flächen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich benutze mehrfach in der Woche den Grafschafter Rad- und Wanderweg zwischen Bahnhof Moers und Freizeitpark.
Stutzig macht mich immer wieder der Zustand des Wegs und der angrenzenden Grünflächen.
Laut Stadt Moers sind sie für die Reinigung zuständig bzw. verantwortlich.
Somit meine Fragen:
1. Welche Vorgaben gelten für die Reinigung und Müllbeseitigung?
2. In welchen Zeitintervallen wird der Müll beseitigt bzw. Die Asphaltoberfläche gereinigt?
3. Wie ist die Erfolgskontrolle / Qualitätssicherung geregelt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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Ferdi Philippsen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Details
Von
Ferdi Philippsen
Betreff
Reinigung öffentlicher Flächen [#238701]
Datum
24. Januar 2022 16:58
An
ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich benutze mehrfach in der Woche den Grafschafter Rad- und Wanderweg zwischen Bahnhof Moers und Freizeitpark. Stutzig macht mich immer wieder der Zustand des Wegs und der angrenzenden Grünflächen. Laut Stadt Moers sind sie für die Reinigung zuständig bzw. verantwortlich. Somit meine Fragen: 1. Welche Vorgaben gelten für die Reinigung und Müllbeseitigung? 2. In welchen Zeitintervallen wird der Müll beseitigt bzw. Die Asphaltoberfläche gereinigt? 3. Wie ist die Erfolgskontrolle / Qualitätssicherung geregelt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ferdi Philippsen Anfragenr: 238701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238701/ Postanschrift Ferdi Philippsen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ferdi Philippsen

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ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Sehr geehrte ENNI-Kundin, sehr geehrter ENNI-Kunde, ganz herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen…
Von
ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Betreff
Reinigung öffentlicher Flächen [#238701]
Datum
24. Januar 2022 16:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte ENNI-Kundin, sehr geehrter ENNI-Kunde, ganz herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Freundliche Grüße