Reinigung von Straßenlaternen

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag,

leider stelle ich fest, dass Straßenlaternen (Beleuchtungsanlagen) und Ampeln (Lichtsignalanlagen) regelmäßig mit Stickern, Graffiti, und Ähnlichem versehen werden. Vor diesem Hintergrund würde ich gerne erfahren:

Wer ist örtlich und sachlich im Gebiet der FHH für die Reinigung (Beseitigung von Stickern, Graffiti, und Ähnlichem) von Straßenlaternen (Beleuchtungsanlagen) und Ampeln (Lichtsignalanlagen) zuständig, die von der HHVA betrieben werden?

Sollte die HHVA für die Reinigung der Straßenlaternen zuständig sein: wie hoch waren die Reinigungskosten im Jahr 2023 für eben diesen Zweck?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, leider stelle ich fest, dass …
An Hamburg Verkehrsanlagen GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reinigung von Straßenlaternen [#301917]
Datum
4. März 2024 16:57
An
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, leider stelle ich fest, dass Straßenlaternen (Beleuchtungsanlagen) und Ampeln (Lichtsignalanlagen) regelmäßig mit Stickern, Graffiti, und Ähnlichem versehen werden. Vor diesem Hintergrund würde ich gerne erfahren: Wer ist örtlich und sachlich im Gebiet der FHH für die Reinigung (Beseitigung von Stickern, Graffiti, und Ähnlichem) von Straßenlaternen (Beleuchtungsanlagen) und Ampeln (Lichtsignalanlagen) zuständig, die von der HHVA betrieben werden? Sollte die HHVA für die Reinigung der Straßenlaternen zuständig sein: wie hoch waren die Reinigungskosten im Jahr 2023 für eben diesen Zweck? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301917/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> gerne können wir Ihnen auf Ihre Fragen die folgenden Antworten geben: …
Von
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Betreff
AW: Reinigung von Straßenlaternen [#301917]
Datum
14. März 2024 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne können wir Ihnen auf Ihre Fragen die folgenden Antworten geben: Frage: Wer ist örtlich und sachlich im Gebiet der FHH für die Reinigung (Beseitigung von Stickern, Graffiti, und Ähnlichem) von Straßenlaternen (Beleuchtungsanlagen) und Ampeln (Lichtsignalanlagen) zuständig, die von der HHVA betrieben werden? Antwort HHVA: Die Zuständigkeit der Reinigung liegt im Rahmen der geltenden Vorgaben bei Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA). Frage: Sollte die HHVA für die Reinigung der Straßenlaternen zuständig sein: wie hoch waren die Reinigungskosten im Jahr 2023 für eben diesen Zweck? Antwort HHVA: Die Reinigung der Anlagen geschieht im Zuge einhergehender Arbeiten wie der regelmäßigen Wartung und Inspektion sowie im Vorwege eines Anstriches, sodass eine separate Kostenbetrachtung dazu nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen