Reinigung von Straßenschildern/Verkehrszeichen

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden, bzw. folgende Fragen (I - III) zu beantworten:

I. Ist die Stadtreinigung Hamburg zuständig für die Reinigung von durch die von der Straßenverkehrsbehörde aufgestellten Verkehrsschilder/Straßenschilder?
II. Ist die Stadtreinigung Hamburg zuständig für die Reinigung von durch die Wegeaufsichtsbehörde (vgl. § 20 I HWG) aufgestellten Straßenschilder/Straßennamensschilder?
III. Beim Absetzen einer Verschmutzungsmeldung in der SRH-App wird folgendes angegeben: "Die gemeldeten Verschmutzungen werden innerhalb von drei Arbeitstagen von uns beseitigt."
Bezieht sich diese (zeitliche) Angabe auch auf Meldungen, die ein verschmutztes Verkehrsschild/Straßenschild zum Gegenstand haben?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich hiermit, mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Stadtreinigung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reinigung von Straßenschildern/Verkehrszeichen [#294153]
Datum
4. Dezember 2023 14:21
An
Stadtreinigung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden, bzw. folgende Fragen (I - III) zu beantworten: I. Ist die Stadtreinigung Hamburg zuständig für die Reinigung von durch die von der Straßenverkehrsbehörde aufgestellten Verkehrsschilder/Straßenschilder? II. Ist die Stadtreinigung Hamburg zuständig für die Reinigung von durch die Wegeaufsichtsbehörde (vgl. § 20 I HWG) aufgestellten Straßenschilder/Straßennamensschilder? III. Beim Absetzen einer Verschmutzungsmeldung in der SRH-App wird folgendes angegeben: "Die gemeldeten Verschmutzungen werden innerhalb von drei Arbeitstagen von uns beseitigt." Bezieht sich diese (zeitliche) Angabe auch auf Meldungen, die ein verschmutztes Verkehrsschild/Straßenschild zum Gegenstand haben? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich hiermit, mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294153/
Stadtreinigung Hamburg
Antrag nach HmbTG vom 04.12.2023 [41-21170-223] Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach de…
Von
Stadtreinigung Hamburg
Betreff
Antrag nach HmbTG vom 04.12.2023 [41-21170-223]
Datum
6. Dezember 2023 10:47
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz aus Ihrer Email vom 04.12.2023 liegt dem Justitiariat der Stadtreinigung Hamburg unter obigem Aktenzeichen zur weiteren Bearbeitung vor. Wir werden so schnell wie möglich mit der Prüfung Ihrer Anfrage beginnen und werden uns unaufgefordert an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtreinigung Hamburg
Antrag nach HmbTG vom 04.12.2023 Guten Tag << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihren Antrag …
Von
Stadtreinigung Hamburg
Betreff
Antrag nach HmbTG vom 04.12.2023
Datum
11. Dezember 2023 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf Ihren Antrag nach HmbTG vom 04.12.2023. Zu I. und II. Die Stadtreinigung Hamburg ist nach II Absatz 2 Nr. 3 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft zuständig für die Reinigung von beschilderten Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung sowie für sonstige Schilder, die Wegezubehör sind im Sinne des Hamburgischen Wegegesetzes, beziehungsweise des Bundesfernstraßengesetzes, mit Ausnahme der beleuchteten Verkehrszeichen sowie der nach der Straßenverkehrs-Ordnung den Parkscheinautomaten zugehörigen Zeichen zur Parkregelung. Diese Zuständigkeit gilt nicht in den Gebieten nach Abschnitt III Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft. Zu III. Die zeitliche Angabe, Verschmutzungen innerhalb von drei Tagen zu beseitigen bezieht sich auch auf ein verschmutztes Verkehrsschild/Straßenschild. Ausnahmen gelten jedoch dann, wenn die Temperatur unter 5 Grad liegt. Mit freundlichen Grüßen