Reinigung von Straßenschildern/Verkehrszeichen
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Guten Tag,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden, bzw. folgende Fragen (I - III) zu beantworten:
I. Ist die Stadtreinigung Hamburg zuständig für die Reinigung von durch die von der Straßenverkehrsbehörde aufgestellten Verkehrsschilder/Straßenschilder?
II. Ist die Stadtreinigung Hamburg zuständig für die Reinigung von durch die Wegeaufsichtsbehörde (vgl. § 20 I HWG) aufgestellten Straßenschilder/Straßennamensschilder?
III. Beim Absetzen einer Verschmutzungsmeldung in der SRH-App wird folgendes angegeben: "Die gemeldeten Verschmutzungen werden innerhalb von drei Arbeitstagen von uns beseitigt."
Bezieht sich diese (zeitliche) Angabe auch auf Meldungen, die ein verschmutztes Verkehrsschild/Straßenschild zum Gegenstand haben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich hiermit, mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Dezember 2023
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6. Januar 2024
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