Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung

Frau Roth reiste im März 2023 auf Kosten der Steuerzahler zur Oscar-Verleihung in die USA. Die Kosten für diese Reise belaufen sich auf mindestens 34.783 €. Bitte senden Sie mir eine detaillierte Kostenaufstellung mit den dazu gehörigen Rechnungen. Dazu bitte eine Erklärung, weshalb es sich um eine Dienstreise handeln soll. Ursprünglich wurde Frau Roth angeblich von Netflix eingeladen.
Freundliche Grüße
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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frau Roth reiste im März 2023 auf Kos…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung [#275404]
Datum
11. April 2023 09:05
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Roth reiste im März 2023 auf Kosten der Steuerzahler zur Oscar-Verleihung in die USA. Die Kosten für diese Reise belaufen sich auf mindestens 34.783 €. Bitte senden Sie mir eine detaillierte Kostenaufstellung mit den dazu gehörigen Rechnungen. Dazu bitte eine Erklärung, weshalb es sich um eine Dienstreise handeln soll. Ursprünglich wurde Frau Roth angeblich von Netflix eingeladen. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275404/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0013 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. April 2023, i…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Eingangsbestätigung: IFG-Antrag - Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung [#275404]
Datum
14. April 2023 15:26
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0013 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. April 2023, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Zusendung von Informationen zur Reise von Frau Staatsministerin Roth zur Oscar-Verleihung in die USA bitten. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K11-13002/00044#0013 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung“ vom 11.04.2023 (#275404) …
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Von
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung: IFG-Antrag - Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung [#275404]
Datum
13. Mai 2023 06:52
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung“ vom 11.04.2023 (#275404) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung“ vom 11.04.2023 (#275404) …
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Von
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung: IFG-Antrag - Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung [#275404]
Datum
13. Mai 2023 06:52
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung“ vom 11.04.2023 (#275404) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung“ vom 11.04.2023 (#275404) …
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Von
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung: IFG-Antrag - Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung [#275404]
Datum
13. Mai 2023 07:19
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung“ vom 11.04.2023 (#275404) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. April 2023, in der Sie auf Grundlage…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Reise Claudia Roth zur Oscar-Verleihung [#275404]
Datum
16. Mai 2023 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. April 2023, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Zusendung von Informationen zur Reise von Frau Staatsministerin Roth zur Oscar-Verleihung in die USA bitten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat während ihrer Reise in Los Angeles eine Vielzahl von (Veranstaltungs-)Terminen zur Filmförderung, Filmwirtschaft, Exil und Erinnerungskultur wahrgenommen. Als Kulturstaatsministerin zeichnet Claudia Roth in der Bundesregierung für die Förderung des deutschen Films verantwortlich und hat vor kurzem einen auch international viel beachteten Vorschlag zur Reform des Fördersystems vorgelegt. Sie reiste nach L.A., um dort auf der Grundlage ihres Reformkonzeptes für den Filmstandort Deutschland zu werben. Dazu nahm sie unter anderem an einer Veranstaltung von German Films sowie einer Pre-Oscar-Veranstaltung in der Villa Aurora teil, führte filmpolitische Gespräche mit Vertretern der MPA, der Motion Picture Association, sowie Vertreterinnen und Vertretern der großen US-amerikanischen Studios. Ganz besonders ging es dabei um Möglichkeiten des Green Shooting, um die Frage, wie die Herstellung von Filmen nachhaltiger ausgerichtet werden kann. Frau Staatsministerin Roth informierte bei dieser Gelegenheit über die neu eingeführten ökologischen Standards als Voraussetzung für die Filmförderung des Bundes. Die Gespräche wurden auch mit Blick auf die Produktion von amerikanischen Filmen und Serien am Filmstandort Deutschland geführt. Der Aufenthalt der Kulturstaatsministerin in L.A. stand neben den filmpolitischen Themen ganz im Zeichen des Themas Exil deutscher Intellektueller und Künstlerinnen und Künstler, das angesichts des 90. Jahrestages der sogenannten ,Reichstagsverordnung‘ am 28. Januar sowie der Bücherverbrennung, darunter auch der Werke von Remarque, am 10. Mai in diesem Jahr von besonderer Aktualität ist. Das war auch Thema einer Veranstaltung im Thomas-Mann-Haus mit Künstlerinnen und Künstler, die dort gegenwärtig Stipendiaten sind, wie auch bei einer Veranstaltung der Feuchtwanger Memorial an der University of Southern California mit Künstlerinnen und Künstlern aus der Ukraine. Zudem besuchte die für Erinnerungspolitik zuständige Kulturstaatsministerin auch die von Steven Spielberg gegründete Shoa Foundation und informierte sich über deren wegweisende Projekte zum Erhalt der Zeitzeugenschaft von Holocaust-Überlebenden. Nach jetzigem Stand belaufen sich die von der öffentlichen Hand getragenen Reise-, Unterbringungs- und Transportkosten für die Reise der BKM-Delegation auf 34.783,24 Euro. Diese setzen sich wie folgt zusammen: * Transportkosten vor Ort: 5.746,70 € * Hotelkosten: 7.075,94 € * Flugkosten: 21.960,60 €. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen