Reisekosten Bundesversammlung 2022 - Was waren die teuersten Tickets

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Nach den mir vorliegenden Informationen ist eine Erstattung der Reisekosten möglich, darunter 1. Klasse Bahnfahrt und Business Class Flug.

Bitte Senden Sie mir zu.

A) Die Reisekostenrichtlinien zur Bundesversammlung 2022
B) Den Preis des teuersten abgerechneten Business Class Flug
C) Den Preis des teuersten abgerechneten Bahnfahrt 1. Klasse
D) Die teuerste abgerechnete Taxifahrt

Da die Bundesversammlung 2022 am vergangenen Wochenende war, kann die Bearbeitung noch länger dauern. Daher stimme ich zu, dass es länger dauern wird. Vielleicht könnte man in sechs Wochen mal schauen, welche Abrechnungen bisher vorliegen.

Danke

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach den mir vorl…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
Reisekosten Bundesversammlung 2022 - Was waren die teuersten Tickets [#240811]
Datum
14. Februar 2022 10:47
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach den mir vorliegenden Informationen ist eine Erstattung der Reisekosten möglich, darunter 1. Klasse Bahnfahrt und Business Class Flug. Bitte Senden Sie mir zu. A) Die Reisekostenrichtlinien zur Bundesversammlung 2022 B) Den Preis des teuersten abgerechneten Business Class Flug C) Den Preis des teuersten abgerechneten Bahnfahrt 1. Klasse D) Die teuerste abgerechnete Taxifahrt Da die Bundesversammlung 2022 am vergangenen Wochenende war, kann die Bearbeitung noch länger dauern. Daher stimme ich zu, dass es länger dauern wird. Vielleicht könnte man in sechs Wochen mal schauen, welche Abrechnungen bisher vorliegen. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240811/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespräsidialamt
Antwort
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
14. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
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