Sehr geehrter Herr Völker,
mit Antrag vom 07.02.2024 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen über Dokumente im Zusammenhang mit der Teilnahme der parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner an einem Empfang von STARK Resources und der DGWA am 07.02.2024 in Kapstadt, über Dokumente zum Zustandekommen der Teilnahme der parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner an besagtem Empfang und der Messe Mining Indaba in Kapstadt sowie Dokumente zu den Reisekosten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner in Kapstadt anlässlich der Messe Mining Indaba nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Bitte teilen Sie mir zunächst mit, ob Sie den Antrag im eigenen Namen stellen oder Mining Watch << Adresse entfernt >>. Letzterenfalls bitte ich um Mitteilung der Rechtsform sowie Übersendung eines geeigneten Vertretungsnachweises, namentlich eines Registerauszuges und ggf. Vollmacht.
Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren im mittleren Bereich des Gebührenrahmens bis EUR 500,00 anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann.
Nach erster Durchsicht Ihres Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten Dritter enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren können sich reduzieren, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, soweit dadurch ein Drittbeteiligungsverfahren entbehrlich wird.
Zudem muss ein Antrag begründet werden, der die personenbezogenen Daten Dritter (§§ 5 Abs. 1, 2; 7 Abs. 1 S. 3 IFG) betrifft. Ich bitte Sie daher, die Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben kann, da weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung berücksichtigen kann.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bitte teilen Sie mir zudem noch Ihre zustellungsfähige Adresse mit, wenn Sie den Antrag in eigenem Namen stellen sollten.
Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus.
Mit freundlichen Grüßen