Reisepaß

Warum steht in meinem Reisepaß unter Staatsangehörigkeit "deutsch" und nicht Bundesrepublik Deutschland?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2016
  • Frist
    18. Mai 2016
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Bertram Dobrick
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum steht in m…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Bertram Dobrick
Betreff
Reisepaß [#16421]
Datum
15. April 2016 18:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum steht in meinem Reisepaß unter Staatsangehörigkeit "deutsch" und nicht Bundesrepublik Deutschland?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Bertram Dobrick <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bertram Dobrick
Bundesministerium des Innern und für Heimat
160418, Dobrick, Bertram, Staatsangehörigkeit - deutsch Az: O3-12007/1#1 - Dobrick, Bertram Sehr geehrter Herr D…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
160418, Dobrick, Bertram, Staatsangehörigkeit - deutsch
Datum
19. April 2016 06:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: O3-12007/1#1 - Dobrick, Bertram Sehr geehrter Herr Dobrick, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 15. April 2016, welches Sie über die Internetseite www.fragdenstaat.de an das Bundesministerium des Innern gerichtet haben. Zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung: Die Bezeichnungen Staatsangehörigkeit und Staatszugehörigkeit werden im Volksmund häufig synonym verwendet, wenn die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat gemeint ist. Im deutschen Recht ist hierfür allgemein die Bezeichnung "Staatsangehörigkeit" üblich. So wird im Grundgesetz die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zur Bundesrepublik Deutschland als "deutsche Staatsangehörigkeit" bezeichnet.  Generell wird daher die Staatsangehörigkeit in Reisepässen und Personalausweisen zutreffend mit dem einschlägigen und grammatikalisch richtigen Adjektiv "deutsch" beschrieben. Die Pässe vieler anderer Staaten bezeichnen die Nationalität genauso wie die deutsche auch als Adjektiv. Zum Beispiel steht in den französischen Pässen (sowohl im Reisepass als auch in der ID-Card) bei Nationalität “francaise”, also französisch; in englischen “british”, in kanadischen “canadian” Außerdem ist die Staatsangehörigkeit eine Eigenschaft .Daher ist das Adjektiv richtig. Der Name des Staates, in dem Sie leben wird im amtlichen Sprachgebrauch mit Bundesrepublik Deutschland in Vollform oder mit Deutschland als Kurzform bezeichnet. Sie können dies im vom Auswärtigen Amt veröffentlichten Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland überprüfen. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Terminologie/Staatennamen-DE/Uebersicht.html?nn=373568   Mit freundlichen Grüßen
Bertram Dobrick
AW: 160418, Dobrick, Bertram, Staatsangehörigkeit - deutsch [#16421] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Bertram Dobrick
Betreff
AW: 160418, Dobrick, Bertram, Staatsangehörigkeit - deutsch [#16421]
Datum
27. April 2016 16:17
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Dann habe ich noch eine Anschlußfrage: gibt es keine einheitliche Weltweite Regelung dafür, ob im Reisepaß als Staatsangehörigkeit ein Adjektiv oder der Name des Staates eingetragen wird? Vielen Dank und herzliche Grüße, Bertram Dobrick ... Mit freundlichen Grüßen Bertram Dobrick Anfragenr: 16421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bertram Dobrick

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
160427, Dobrick, Bertram, Frage zum Reisepass - Eintragung der Staatsangehörigkeit Az: O3-12007/1#1 - Dobrick, Ber…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
160427, Dobrick, Bertram, Frage zum Reisepass - Eintragung der Staatsangehörigkeit
Datum
28. April 2016 10:23
Status
Az: O3-12007/1#1 - Dobrick, Bertram Sehr geehrter Herr Dobrick, ich bestätige den Eingang Ihres zweiten Schreibens vom 27. April 2016. Jeder Staat hat das Recht, seine Bezeichnung selbst zu definieren. Nach den Grundsätzen des Völkerrechts bestimmt er auch selbst, unter welchen Voraussetzungen seine Staatsangehörigkeit erworben wird oder verloren geht, ebenso wie diese zu bezeichnen ist. Der deutsche Gesetzgeber hat den Rechtsbegriff der deutschen Staatsangehörigkeit gewählt. Im Übrigen entspricht dies der Praxis vieler anderer Staaten die die Staatsform nicht in die Bezeichnung der Staatsangehörigkeit einbeziehen, zum Beispiel Republik Finnland - Staatsangehörigkeit Finnisch,, Königreich Dänemark - Staatsangehörigkeit dänisch.   Mit freundlichen Grüßen