“Reiseunfähigkeitsbescheinigung” oder “Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ statt AU

Wie häufig wurde eine “Reiseunfähigkeitsbescheinigung” oder auch eine “Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ von einen/r Sozialhilfeempfänger:in verlangt, obwohl eine AU vorlag?

Ergebnis der Anfrage

Es gibt keine Zahlen dazu.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie häufig wurde eine “Reiseunfähigke…
An Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
“Reiseunfähigkeitsbescheinigung” oder “Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ statt AU [#285036]
Datum
29. Juli 2023 18:16
An
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie häufig wurde eine “Reiseunfähigkeitsbescheinigung” oder auch eine “Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ von einen/r Sozialhilfeempfänger:in verlangt, obwohl eine AU vorlag?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285036/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juli 2023 18:16
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Ihre Anfrage vom 29.07.2023 Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 29.07.20…
Von
Jobcenter - Arbeit Hellweg Aktiv Soest
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.07.2023
Datum
7. August 2023 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
11,3 KB
image003.png
5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 29.07.2023. Sie bitten um Mitteilung darüber, wie häufig von einem Sozialleistungsempfänger eine Wege/Reiseunfähigkeitsbescheinigung angefordert worden sei. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Eine Statistik zu Ihrer Anfrage steht uns nicht zur Verfügung, daher kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, wie oft eine solche Bescheinigung bisher angefordert worden ist. Die Anforderung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung ist jedoch äußerst selten. In der Regel genügt die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Anerkennung eines wichtigen Grundes für die Nichtwahrnehmung eines Meldetermins. Nur in sehr seltenen Einzelfällen, bei denen Leistungsberechtigte beispielsweise über einen längeren Zeitraum immer wieder Beratungstermine versäumen und als Nachweis zum Teil rückwirkend ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen, die sich jeweils nur auf den Tag der jeweiligen Terminvereinbarung beziehen, wird zusätzlich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung angefordert. Unsere Mitarbeitenden haben eine Beratungspflicht und sind daher angehalten, bei längerer Kontaktunterbrechung zum Kunden zu prüfen, ob eine Wahrnehmung von Gesprächsterminen tatsächlich nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen