Reiterstaffeln

Wie und in welcher Form findet eine tägliche tierärztliche Überprüfung der Haltungsbedingingen und Einsatzbedingungen der Reitpferde statt? Gibt es Informationen über verletzte Pferde bei den Einsätzen? Was geschieht mit verletzten Dienstpferden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
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Eberhard Morawa
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Eberhard Morawa
Betreff
Reiterstaffeln [#268054]
Datum
18. Januar 2023 13:34
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie und in welcher Form findet eine tägliche tierärztliche Überprüfung der Haltungsbedingingen und Einsatzbedingungen der Reitpferde statt? Gibt es Informationen über verletzte Pferde bei den Einsätzen? Was geschieht mit verletzten Dienstpferden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eberhard Morawa Anfragenr: 268054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268054/ Postanschrift Eberhard Morawa << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eberhard Morawa

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Morawa, Sie haben am 18.01.2023 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag - Reiterstaffeln [#268054]
Datum
1. Februar 2023 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Morawa, Sie haben am 18.01.2023 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) zum Thema "Reiterstaffeln" gestellt Zu Ihren Fragen: 1. Wie und in welcher Form findet eine tägliche tierärztliche Überprüfung der Haltungsbedingungen und Einsatzbedingungen der Reitpferde statt? Hierzu liegen im Ministerium des Innern des Landes keine Informationen vor. Das IFG NRW stellt in § 4 Ab. 1 auf in einer Behörde vorhandene Informationen ab, eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. 2. Gibt es Informationen über verletzte Pferde bei den Einsätzen? Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW muss ein Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist: Eine standardisierte Erhebung von verletzten Dienstpferden bei Einsätzen erfolgt hier nicht. Da weder ein konkreter Einsatz, noch ein konkreter Zeitraum benannt wurde kann die Frage nicht beantwortet werden. 3. Was geschieht mit verletzten Dienstpferden? Eine Information zum Umgang mit verletzten Dienstpferden liegt dem Ministerium des Innern nicht vor. Ich bedauere Ihnen keine anderslautende Auskunft erteilen zu können. Für die Antwort auf Ihren IFG - Antrag entstehen keine Kosten / Gebühren. Mit freundlichen Grüßen