Reklamation zum Datumsbeginn der Gültigkeitsberechnung eines Genesenenzertifikates

Anfrage an: Robert Koch-Institut

nachdem mir das Gesundheitsamt auf meine Frage/Reklamation keine Lösung anbieten kann, wende ich mich nun an diese Einrichtung.

Warum beginnt die Gültigkeitsdauer von 6 Monaten bei einem Impfzertifikat ab Erreichung der vollen Immunität (nämlich 14 Tage nach der zweiten Impfung) und bei einem Genesenenzertifikat bereits ab Datum der ersten positiven PCR-Testung, zu einem Zeitpunkt, wenn noch keine volle Immunität erreicht ist?

Die volle Immunität ist bei einer Covid-Infektion erst 28 Tage nach der ersten positiven PCR-Testung erreicht und ab diesem Datum sollte genauso wie bei einem Impfzertifikat auch die 6 monatige Gültigkeit des Genesenenzertifikates (diese Bezeichnung des Zertifikates beschreibt immerhin einen abgeschlossenen Krankheitsvorgang!!) berechnet werden. Ab diesem Zeitpunkt ist man genesen und immun und nicht schon 28 Tage vorher.

Für eine kurze Rückmeldung im Voraus schon mal besten Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nachdem mir das G…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
Reklamation zum Datumsbeginn der Gültigkeitsberechnung eines Genesenenzertifikates [#234535]
Datum
4. Dezember 2021 11:30
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nachdem mir das Gesundheitsamt auf meine Frage/Reklamation keine Lösung anbieten kann, wende ich mich nun an diese Einrichtung. Warum beginnt die Gültigkeitsdauer von 6 Monaten bei einem Impfzertifikat ab Erreichung der vollen Immunität (nämlich 14 Tage nach der zweiten Impfung) und bei einem Genesenenzertifikat bereits ab Datum der ersten positiven PCR-Testung, zu einem Zeitpunkt, wenn noch keine volle Immunität erreicht ist? Die volle Immunität ist bei einer Covid-Infektion erst 28 Tage nach der ersten positiven PCR-Testung erreicht und ab diesem Datum sollte genauso wie bei einem Impfzertifikat auch die 6 monatige Gültigkeit des Genesenenzertifikates (diese Bezeichnung des Zertifikates beschreibt immerhin einen abgeschlossenen Krankheitsvorgang!!) berechnet werden. Ab diesem Zeitpunkt ist man genesen und immun und nicht schon 28 Tage vorher. Für eine kurze Rückmeldung im Voraus schon mal besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234535/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 04.12.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.12.2021
Datum
10. Dezember 2021 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0498. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrag…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498)
Datum
23. Dezember 2021 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.12.2021, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Voraussetzung ist der Nachweis eines positiven PCR-Test-Ergebnisses. Der PCR-Test darf jedoch maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Die entsprechende Definition des Definition des Genesenenzertifikats ergibt sich aus § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung („SchAusnahmV“, siehe hierzu https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/BJNR612800021.html). Weiterführende Informationen sind z.B. auf den folgenden Webseiten öffentlich abrufbar: * https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html * https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html#c21701 Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498) [#234535] Sehr geehrte Damen und Herren, das i…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498) [#234535]
Datum
23. Dezember 2021 20:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist meines Erachtens sehr schwach definiert. Der Beginn eines Genesenenzertifikates wird bereits laut Ihrer Definition in der noch virulenten Phase gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt eine Genesung schon als gültig zu erklären, erschließt sich mir in keinster Weise und bedarf einer Korrektur. Ich bitte um eine in der Folge richtigen Ausstellung des Gültigkeitsdatums-Beginn, nämlich ab Nachweis der vollständigen Genesung und somit ab Immunität wie auch bei einem Impfzertifikat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234535/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498) [#234535] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498) [#234535]
Datum
9. Januar 2022 09:21
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine zweite Informationsfreiheitsanfrage auf Ihre Rückmeldung zu „Reklamation zum Datumsbeginn der Gültigkeitsberechnung eines Genesenenzertifikates“ vom 23.12.2021 (#234535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234535/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498) [#234535] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498) [#234535]
Datum
11. Juli 2022 08:59
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reklamation zum Datumsbeginn der Gültigkeitsberechnung eines Genesenenzertifikates“ vom 04.12.2021 (#234535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 185 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498) [#234535] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498) [#234535]
Datum
11. Juli 2022 09:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Reklamation zum Datumsbeginn der Gültigkeitsberechnung eines Genesenenzertifikates“ vom 04.12.2021 (#234535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 185 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Robert Koch-Institut
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AW: Ihre Anfrage vom 04.12.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0498)
Datum
12. Juli 2022 10:48
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ihreanfragevom04-12-2021unserzeichen2.eml
24,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihre Anfrage wurde mit bereits unserer – hier nochmals beigefügten – Nachricht vom 23.12.2021 vollumfassend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen