Rekommunalisierung der Energieversorgung durch Innogy-Verkauf

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Michelmann,

aufgrund des Verkaufs der RWE-Tochter innogy an E.on besteht für die Stadt Aschersleben in den nächsten Monaten ggf. die Gelegenheit den Anteil, den die Stadt an den Stadtwerke Aschersleben GmbH besitzt, auf 100 Prozent zu erhöhen, indem sie die Anteile der innogy zurückkauft. Dafür muss jedoch für diesen Fall des Eigentümerwechsels eine Change-Of-Control-Klausel in den Verträgen festgehalten worden sein.

Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1.) Enthält der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Aschersleben GmbH eine Change-Of-Control-Klausel oder gibt es ggf. zusätzliche Verträge in denen eine solche Klausel enthalten ist?
2.) Falls ja, bitte teilen Sie uns den konkreten Wortlaut der Change-of-Control-Klausel mit.
3.) Mit welchen Kosten wäre eine Rekommunalisierung aus ihrer Sicht verbunden?
4.) Wurde die Option der Rekommunalisierung der innogy-Anteile im Stadtrat bereits diskutiert, oder steht das Thema demnächst auf der Tagesordnung?

Falls Sie nicht zuständig für die Beantwortung unsere Fragen sind, wären wir für eine rasche Weiterleitung an die zuständige Stelle sehr dankbar.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
  • 0 Follower:innen
Claudia Löhle
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund des Verkaufs der RWE-T…
An Oberbürgermeister Aschersleben Details
Von
Claudia Löhle
Betreff
Rekommunalisierung der Energieversorgung durch Innogy-Verkauf [#180003]
Datum
11. Februar 2020 12:17
An
Oberbürgermeister Aschersleben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund des Verkaufs der RWE-Tochter innogy an E.on besteht für die Stadt Aschersleben in den nächsten Monaten ggf. die Gelegenheit den Anteil, den die Stadt an den Stadtwerke Aschersleben GmbH besitzt, auf 100 Prozent zu erhöhen, indem sie die Anteile der innogy zurückkauft. Dafür muss jedoch für diesen Fall des Eigentümerwechsels eine Change-Of-Control-Klausel in den Verträgen festgehalten worden sein. Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1.) Enthält der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Aschersleben GmbH eine Change-Of-Control-Klausel oder gibt es ggf. zusätzliche Verträge in denen eine solche Klausel enthalten ist? 2.) Falls ja, bitte teilen Sie uns den konkreten Wortlaut der Change-of-Control-Klausel mit. 3.) Mit welchen Kosten wäre eine Rekommunalisierung aus ihrer Sicht verbunden? 4.) Wurde die Option der Rekommunalisierung der innogy-Anteile im Stadtrat bereits diskutiert, oder steht das Thema demnächst auf der Tagesordnung? Falls Sie nicht zuständig für die Beantwortung unsere Fragen sind, wären wir für eine rasche Weiterleitung an die zuständige Stelle sehr dankbar. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Löhle Anfragenr: 180003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180003 Postanschrift Claudia Löhle << Adresse entfernt >>

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Oberbürgermeister Aschersleben
Sehr geehrte Frau Löhle, sie fragten an, ob der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Aschersleben GmbH eine Change…
Von
Oberbürgermeister Aschersleben
Betreff
Rekommunalisierung der Energieversorgung durch Innogy-Verkauf [#180003]
Datum
30. März 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Löhle, sie fragten an, ob der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Aschersleben GmbH eine Change-Of-Control-Klausel enthält? Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Aschersleben GmbH enthält keine Change-Of-Control-Klausel. Damit erübrigt sich die Beantwortung der weiteren, von Ihnen gestellten Fragen. Im Übrigen sind Gesellschaftsverträge im Handelsregister öffentlich einzusehen. Mit freundlichen Grüßen