Rekommunalisierung der Energieversorgung durch innogy-Verkauf

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner,

aufgrund des Verkaufs der RWE-Tochter innogy an E.on besteht für die Gemeinde Timmendorfer Strand in den nächsten Monaten ggf. die Gelegenheit den Anteil, den die Gemeinde an der Energieversorgung Timmendorfer Strand GmbH besitzt, auf 100 Prozent zu erhöhen, indem sie die Anteile der innogy zurückkauft. Dafür muss jedoch für diesen Fall des Eigentümerwechsels eine Change-Of-Control-Klausel in den Verträgen festgehalten worden sein.

Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1.) Enthalten der Gesellschaftsvertrag der Energieversorgung Timmendorfer Strand GmbH und/oder Konzessionsverträge mit der innogy eine Change-Of-Control-Klausel oder gibt es ggf. zusätzliche Verträge in denen eine solche Klausel enthalten ist?
2.) Falls ja, bitte teilen Sie uns den konkreten Wortlaut der Change-of-Control-Klausel mit.
3.) Mit welchen Kosten wäre eine Rekommunalisierung aus ihrer Sicht verbunden?
4.) Wurde die Option der Rekommunalisierung der innogy-Anteile im Gemeinderat bereits diskutiert, oder steht das Thema demnächst auf der Tagesordnung?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
  • 0 Follower:innen
Claudia Löhle
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund des Verkaufs der RWE-Tochter in…
An Bürgermeister Timmendorfer Strand Details
Von
Claudia Löhle
Betreff
Rekommunalisierung der Energieversorgung durch innogy-Verkauf [#180171]
Datum
12. Februar 2020 08:47
An
Bürgermeister Timmendorfer Strand
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> aufgrund des Verkaufs der RWE-Tochter innogy an E.on besteht für die Gemeinde Timmendorfer Strand in den nächsten Monaten ggf. die Gelegenheit den Anteil, den die Gemeinde an der Energieversorgung Timmendorfer Strand GmbH besitzt, auf 100 Prozent zu erhöhen, indem sie die Anteile der innogy zurückkauft. Dafür muss jedoch für diesen Fall des Eigentümerwechsels eine Change-Of-Control-Klausel in den Verträgen festgehalten worden sein. Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1.) Enthalten der Gesellschaftsvertrag der Energieversorgung Timmendorfer Strand GmbH und/oder Konzessionsverträge mit der innogy eine Change-Of-Control-Klausel oder gibt es ggf. zusätzliche Verträge in denen eine solche Klausel enthalten ist? 2.) Falls ja, bitte teilen Sie uns den konkreten Wortlaut der Change-of-Control-Klausel mit. 3.) Mit welchen Kosten wäre eine Rekommunalisierung aus ihrer Sicht verbunden? 4.) Wurde die Option der Rekommunalisierung der innogy-Anteile im Gemeinderat bereits diskutiert, oder steht das Thema demnächst auf der Tagesordnung? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Löhle Anfragenr: 180171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180171 Postanschrift Claudia Löhle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bürgermeister Timmendorfer Strand
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bürgermeister Timmendorfer Strand
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Februar 2020 08:48
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bürgermeister Timmendorfer Strand
Sehr geehrte Frau Löhle, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.02.2020. Anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fr…
Von
Bürgermeister Timmendorfer Strand
Betreff
Rekommunalisierung der Energieversorgung durch innogy-Verkauf [#180171]
Datum
10. März 2020 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Löhle, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12.02.2020. Anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen: Frage 1: Dies wurde geprüft, die Klausel ist vorhanden. Frage 2: Passagen aus Verträgen werden nicht in schriftlicher Form übermittelt. Es besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht in den Räumlichkeiten der Gemeinde Timmendorfer Strand. Frage 3: Die Kostenprüfung ist nicht erfolgt (Begründung: Gemäß Antwort auf Frage 4). Frage 4: Es gibt einen Beschluss des Hauptausschusses aus der Sitzung vom 11.02.2020, demnach wird nicht Gebrauch von der Ausstiegsklausel gemacht. Mit freundlichen Grüßen