Rekrutierung für die Bundeswehr durch eSports

Alle Unterlagen, z.B. Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare zu Rekrutierung für die Bundeswehr durch eSports, also z.B. durch Streamingplattformen wie twitch.tv oder YouTube, durch Kooperationen mit Spieleentwicklern oder durch Aufnahme von eSport-Gruppen in Sportförderprogramme.

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  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • Ein:e Follower:in
Maximilian Henning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterl…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Rekrutierung für die Bundeswehr durch eSports [#195437]
Datum
17. August 2020 17:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, z.B. Gutachten, Stellungnahmen, Schriftwechsel, Berichte, Einschätzungen, Anmerkungen und Kommentare zu Rekrutierung für die Bundeswehr durch eSports, also z.B. durch Streamingplattformen wie twitch.tv oder YouTube, durch Kooperationen mit Spieleentwicklern oder durch Aufnahme von eSport-Gruppen in Sportförderprogramme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195437/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Maximilian Henning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Henning
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-7/-1423 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17.08.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Rekrutierung für die Bundeswehr durch eSports [#195437]
Datum
19. August 2020 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-7/-1423 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17.08.2020 (s.u.) Sehr geehrter Herr Henning, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 17. August 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1423 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-7/-1423 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 17.08…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Rekrutierung für die Bundeswehr durch eSports [#195437]
Datum
19. August 2020 15:55
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-7/-1423 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 17.08.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1423 vom 19.08.2020 Sehr geehrter Herr Henning, zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 17. August 2020 (Bezug 1.) kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen