Sehr geehrter Herr Masseida,
wir bestätigen zunächst wunschgemäß den Eingang Ihres Antrags nach dem
Hamburgischen Transparenzgesetz.
Hinsichtlich der Beantwortung bitten wir noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schirrmacher
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Hamburger Hochbahn AG
Recht und Immobilien
Steinstraße 20, D-20095 Hamburg
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Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB-Nr. 3072
Aufsichtsratsvorsitzender: Senator Frank Horch,
Vorstand: Dipl.-Kfm. Günter Elste (Vorsitzender),
Dipl.-Ing. Ulrich Sieg, Dipl.-Kffr. Ulrike Riedel,
Dipl.-Kfm. Helmut König
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Von: Burkhard Masseida <
<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 26.04.2013 10:21
Betreff: Religionskritische Werbung im ÖPNV
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Jegliche Kommunikation in elektronischer oder schriftlicher Form mit der
Firma Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) bzgl. Werbung religiösen Inhalts
und/oder Ablehnung religionskritischer Werbung im Bereich des HVV.
Insbesondere evtl. Anweisungen, bestimmte Arten religionskritischer
Aussagen ? wie bspw. das Motto des vom 1.?4. Mai 2013 stattfindenden
Deutschen Humanistentages ?Gut ohne Gott ? Auf den Menschen kommt es an? ?
von Werbekunden nicht zu akzeptieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches
Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch
Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten
Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem
Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens
in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab
mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder
auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Masseida